Fahrtenschreiber für Arzneimittel APOTHEKE ADHOC, 16.02.2011 09:34 Uhr
Berlin - Künftig sollen verschreibungspflichtige Medikamente europaweit mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen gegen Fälschungen gekennzeichnet werden. Das sieht zumindest der Richtlinienentwurf vor, über den heute das EU-Parlament abstimmt. Dabei geht es um mehr als um das Aufbringen eines individuellen Codes: Erstmals könnte der Weg jedes Arzneimittels von den Werkstoren des Herstellers über Großhändler und Zwischenhändler bis hin zur Abgabe an den einzelnen Patienten nachverfolgt werden. In der Branche sieht man Chancen und Risiken.
Zu wissen, über welche Händler eine Packung in welche Apotheke gelangt, wäre für Hersteller äußerst attraktiv - zumal der Großhandel den Herstellern seit einigen Jahren nicht mehr mitteilen darf, welche Arzneimittel an welche Apotheken geliefert werden. Der Großhandel dürfte nur wenig Interesse daran haben, seine Bezugsquellen offen zu legen; die Apotheker wollen nicht, dass Patientendaten für die Hersteller einzusehen sind.
Bereits im Vorfeld der ersten Parlamentslesung wurden daher verschiedene Aspekte intensiv diskutiert, neben den Kosten und technischen Details vor allem die Frage, wo die Daten verwaltet werden und wer welchen Zugriff hat. Apotheker und Datenschützer fürchten einen Missbrauch durch die Industrie. In der Richtlinie bleiben die Details offen; sie sollen nun von der EU-Kommission festgelegt werden.
Die Brüsseler Behörde muss auch klären, wer welche Daten liefern muss. Beim so genannten „End-to-end“-Modell müssten nur die Angaben von Herstellern und Apotheken abgeglichen werden; dazwischen bliebe ein Graubereich. Die Richtlinie geht einen Schritt weiter und bindet auch den Zwischenhandel ein: So soll künftig jede gekennzeichnete Packung gesondert von Hersteller, Großhändler und Apotheke überprüft werden.
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