Der Kassenabschlag Patrick Hollstein, 19.01.2011 11:03 Uhr
Berlin - Dass mit Großabnehmern schwer zu verhandeln ist, weiß jeder Kaufmann. Dass man sich regelrecht die Zähne ausbeißt, wenn der Kunde noch dazu mit Versichertengeldern bezahlt, haben die Apotheker in den vergangenen Jahren schmerzlich lernen müssen. Sechs Jahre Kassenabschlag stehen für Unsicherheit, Rechtfertigungsdruck und permanentes Sonderopfer.
Der neue Kassenabschlag wurde mit der Umstellung des Apothekenhonorars auf Pauschale plus Aufschlag zum 1. Januar 2004 eingeführt. 2 Euro sollten die Apotheker pro abgegebener Packung als Großkundenrabatt gewähren, davor hatten sie bis zu 10 Prozent ihrer Marge nachlassen müssen. Erstmals für das Kalenderjahr 2005 sollten Apotheker und Kassen über den Abschlag verhandeln, mit der Maßgabe, dass „die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“. So stand es im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG).
Doch eine Klausel im Gesetz machte die Gespräche zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem damals für die Kassen federführenden BKK-Bundesverband zum Politikum: Bei den Verhandlungen zum Apothekenhonorar sollten Veränderungen bei der Packungszahl berücksichtigt werden. Heißt: Weniger Packungen, weniger Honorar, weniger Abschlag. Die Apotheker gingen mit einer Nachforderung über 350 Millionen Euro in die Verhandlungen.
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