DAV erwägt Feststellungsklage Alexander Müller, 16.07.2010 12:19 Uhr
Berlin - Der Kassenabschlag könnte erneut vor Gericht landen. Nachdem mehrere Krankenkassen angekündigt haben, geleistete Zahlungen auf Basis des neuen Abschlags von 1,75 Euro zurückzufordern, erwägt der Deutsche Apothekerverband (DAV) rechtliche Schritte: „Sobald es Retaxationen gibt, werden wir alle juristischen Mittel prüfen, um dagegen vorzugehen“, sagte ein Verbandssprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Eine Möglichkeit sei eine Feststellungsklage.
Die Schiedsstelle habe den Abschlag für 2009 auf 1,75 Euro festgelegt, sagte der DAV-Sprecher. Dieser Abschlag gelte solange, bis sich die Vertragspartner auf einen neuen geeinigt hätten. „Wir warnen die Krankenkassen nachdrücklich, den fairen und juristisch einwandfreien Weg nicht zu verlassen. Denn damit werden sie scheitern, wie sie schon mit ihrer Klage gegen den unabhängigen Schiedsspruch gescheitert sind“, sagte der Sprecher. Der DAV sei bei den im Sommer anstehenden Gesprächen über den Abschlag 2010 an einer vernünftigen Verhandlungslösung interessiert.
Nach monatelangen Verhandlungen hatte ein Schiedsgericht Ende 2009 entschieden, dass der Kassenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt wird. Zwischen Krankenkassen und Apothekern ist nun umstritten, ob diese Entscheidung - gegen die der GKV-Spitzenverband überdies geklagt hat - nur für 2009 gilt oder auch darüber hinaus.
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands ist die Wirkung des Schiedsspruchs auf das vergangene Jahr begrenzt. Neben den AOKen sind große Ersatzkassen wie die Barmer GEK auf diese Linie eingeschwenkt. Der Großteil der Rezepte wird demnach ab sofort mit 2,30 Euro abgerechnet. Mit den Juli-Abrechnungen könnten die Korrekturen für die Monate April und Mai eintreffen. Dann könnte der Streit in die nächste Runde gehen.
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