Bundestag

Zweifel an Sterbehilfe-Gesetz

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Berlin -

Bei drei der bislang vorgelegten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages einem Zeitungsbericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken. Beanstandet worden sei unter anderem der Entwurf mit dem bislang größten Zuspruch für einen ärztlich assistierten Suizid, berichtete die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf Ausarbeitungen der Bundestagsjuristen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte ihre Unterstützung für den Vorschlag der Gruppe um den CDU-Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) erkennen lassen.

Im konkreten Fall sieht der Wissenschaftliche Dienst dem Bericht zufolge einen möglichen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Denn es werde nicht klar, wie die geplante Unterscheidung zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven getroffen werden könne.

Ähnliche Bedenken gebe es auch bei dem Plan einer Gruppe um Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke), die nur die kommerzielle („gewerbsmäßige“) Suizidhilfe mit Gefängnis bestrafen will. Der Entwurf der Gruppe um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) stehe ebenfalls in der Kritik. Die Gruppe will einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, um das nach ihrer Einschätzung schärfere ärztliche Berufsrecht auszuhebeln. Für solche Eingriffe in das den Ländern obliegende Standesrecht fehle dem Bundesgesetzgeber die Kompetenz, so die Juristen laut „Welt“.

Die Neuregelung der Sterbehilfe ist eines der schwierigsten Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode. In erster Lesung hatten die Abgeordneten Anfang Juli über die insgesamt vier fraktionsübergreifend erarbeiteten Gesetzentwürfe diskutiert. Der Bundestag will künftig geschäftsmäßige Sterbehilfe von Vereinen oder Einzelpersonen verbieten. Was aber als Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein soll, ist strittig.

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