Bundessozialgericht

Ersatzkassen begrüßen Retax-Urteil

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Berlin -

Die Ersatzkassen haben sich vor dem Bundessozialgericht (BSG) das Recht auf Null-Retaxationen erstritten. Damit sei nach Jahren der Rechtsunsicherheit klar, dass Apotheken nicht ohne erkennbaren Grund die Rabattverträge missachten dürften, kommentiert der Verband der Ersatzkassen (vdek) das Urteil. Jetzt wollen die Kassen mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) über künftige Absetzungen reden.

Der vdek hatte mit dem DAV ein Musterverfahren zu Null-Retaxationen geführt. vdek-Chefin Ulrike Elsner freut sich, dass die nun erfolgte gerichtliche Klärung durch ein „vertragspartnerschaftliches Vorgehen“ von Krankenkassen und Apotheken ermöglicht wurde. „Wir werden nun gemeinsam mit dem DAV die notwendigen vertraglichen Konsequenzen besprechen“, so Elsner.

In dem Streit ging es des Kassen zufolge nur um Fälle, in denen die Apotheken ohne erkennbare Gründe kein Rabattarzneimittel abgegeben hatten. Unberührt blieben daher Fälle, in denen der Arzt Aut-idem ausgeschlossen habe oder die Apotheke gut begründete pharmazeutische Bedenken dokumentiere, so der vdek.

Der vdek ist die Interessenvertretung aller sechs Ersatzkassen mit zusammen rund 25 Millionen Versicherten: Barmer GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), HEK und hkk.

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