Bundesrat

Länder blockieren Erbschaftsteuerreform

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Berlin -

Apotheker, die ihre Geschäft noch nach dem „alten“ Erbschaftsteuerrecht an die nächste Generation weitergeben wollen, bekommen womöglich mehr Zeit. Die Finanzminister der Bundesländer lehnen die von der Regierung vorgelegt Reform ab. Der Bundesrat wird am 8. Juli entscheiden, ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Wann das neue Gesetz kommt, ist damit vollkommen offen.

Das heutige Erbschaftsteuerrecht ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Die Verfassungshüter hatten dem Gesetzgeber bereits Ende 2014 aufgetragen, bis Ende Juni 2016 eine Reform zu verabschieden. Diese Frist ist nunmehr verstrichen, weil der von der Regierung vorgelegte Entwurf aus Sicht der Finanzminister der Länder grundlegend überprüft werden muss. Vor allem SPD und Grünen halten die Reform für unzureichend.

Nach der bisherigen Verschonungsregel werden Unternehmensnachfolger zu 85 oder 100 Prozent von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie das Unternehmen fünf beziehungsweise sieben Jahre fortführen. Das BVerfG hatte moniert, dass Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern nicht belegen mussten, dass innerhalb dieser Fristen das Personal gehalten wurde. Diese Regelung will die Regierung jetzt verschärfen.

Künftig sollten nach den Plänen der Großen Koalition nur noch kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern von dem Nachweis befreit werden. Neu eingeführt wird eine Gruppe von Betrieben mit sechs bis zehn Mitarbeitern. Um von der Steuer befreit zu werden, muss der Erbe innerhalb von fünf Jahren 250 Prozent der Lohnsumme erhalten – also etwa die Hälfte der Mitarbeiter. Für Apotheken zwischen 11 und 15 Mitarbeitern sollte der neue Wert bei 300 Prozent der Lohnsumme liegen.

Vor allem die CSU hatte sich dafür eingesetzt, Familienunternehmen mit einer Reform nicht zu sehr zu belasten. Kritiker der Koalitionspläne empfinden die Steuerprivilegien aber als zu großzügig. Dies könne erneut das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen, so das Argument.

Fraglich ist Experten zufolge, wie die Karlsruher Richter mit der Verzögerung umgehen. Denn immerhin diskutiert die Koalition seit anderthalb Jahren über die Reform der Erbschaftsteuer. Im schlimmsten Fall werde die Verschonungsregel insgesamt infrage gestellt. Das könnte zu einer großen Rechtsunsicherheit für Firmenerben führen, so die Befürchtung.

Von weiteren geplanten Neuregelungen wären Apotheken ohnehin nicht betroffen: So soll es nach dem Willen der Koalitionäre ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall eine „Bedürfnisprüfung“ geben. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Unterhalb der Grenzen werden weiter Steuervorteile gewährt. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie zehn Jahre lang zinslos gestundet werden – allerdings nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung. Aber alle geplanten Neuregelungen müssen nun vermutlich zunächst durch den Vermittlungsausschuss.

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