AMG-Novelle

Buchpreisbindung für DocMorris & Co. APOTHEKE ADHOC, 06.06.2012 10:24 Uhr

Berlin - Brillen und Bücher: Als das Saarland und DocMorris vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Fall des Fremdbesitzverbotes kämpften, musste unter anderem ein Urteil zu griechischen Optikern als Querbezug herhalten. Im Streit um Rx-Boni versuchen die Juristen von DocMorris & Co. ein ähnliches Manöver: Diesmal werden aus Holland verschickte Arzneimittel nach Frankreich reimportierten Büchern gleichgesetzt. Mit dieser Argumentation soll verhindert werden, dass die Arzneimittelpreisverordnung künftig auch für Holland-Versender gilt.

In ihrer Stellungnahme zur AMG-Novelle stemmt sich die European Association of Mail Service Pharmacies (EAMSP) gegen die Ausweitung der deutschen Arzneimittelpreise. Für die Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit gebe es keine Rechtfertigung, da weder der Erhalt des nationalen Gesundheitswesens noch der Schutz vor einer Beeinflussung des Verbraucherverhaltens über EU-Gemeinschaftsrecht gestellt werden dürften.

 

Für eine Gefährdung der Gesundheit durch Rx-Boni fehlten dagegen „wissenschaftliche Erkenntnisse“. Im Gegenteil: Patienten würden nicht nur Wahl-, sondern auch konkrete Kostensparmöglichkeiten verlieren. Vor allem Chroniker würden unverhältnismäßig und unnötig belastet.

 

Zu den Büchern: 1985 wurde vor dem EuGH darüber gestritten, ob für nach Frankreich reimportierte Bücher die französische Preisbindung gilt. Der EuGH vertrat laut EAMSP die Auffassung, dass dadurch deren Absatz erschwert werde und dass daher die Ausweitung der Preisbindung auf Anbieter aus dem EU-Ausland als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit zu betrachten sei. Wie der EuGH 2003 im Fall von DocMorris festgestellt habe, könnten Produkte auch mit dem alleinigen Zweck der Wiedereinfuhr exportiert werden – solange die jeweils unterschiedliche Firmen beteiligt sind.

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Ältere Kommentare lesen 4 Kommentare
  • 7.Juni 2012, 10:52Uhr
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    #4kopfschüttel

    Bücher mit Arzneimittel vergleichen? Etwas hahnebüchend! Bücher "frißt" man doch nicht und können bei zuviel nicht evt. schädigen. Und wenn EU-rechtlich RX-Boni gerechtfertigt ist - auch mit höherem Betrag - und in einzelnen Ländern durch Schlupflöcher durchgedrängt wird, wo es eigentlich verboten ist (aufgrund SicherheitsEthik), dann soll es einheitlich auf EU gleichgestellt sein, d.h., in diesen jeweiligen Ländern müsste dieses Verbot aufgehoben werden. Entweder man respektiert die einzelnen Länderverbote oder es sollte einheitlich gleich sein.

  • 6.Juni 2012, 14:17Uhr
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    #3Tyoisch Anwälte

    Zitat: "......da weder der Erhalt des nationalen Gesundheitswesens noch der Schutz vor einer Beeinflussung des Verbraucherverhaltens über EU-Gemeinschaftsrecht gestellt werden dürften....." Das Gemeinschaftsrecht wiegt also mehr als der Erhalt des Gesundheitswesens? Welcher Anwalt kann denn so etwas in den Mund nehmen ohne sich vor sich selbst zu ekeln??? Das Recht dient dem Menschen, und das Gemeinschaftsrecht wurde nicht geschaffen um einzelne Staaten oder deren Strukturen zu zerstören!

  • 6.Juni 2012, 11:24Uhr
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    #2European Association ...

    allein schon der name dieser versammlung holländischer versandklitschen ist eine zumutung. mit europa hat das nichts zu tun. europa sollte vielleicht einmal endlich eine harmonisierung der umsatz-/ mehrwertsteuern erreichen, dann gäbe es diese "steuerschmarotzer" nicht mehr. aber dazu fehlt den bürokraten das nötige rückgrat und bei uns lassen sich innenminister(!) zu qualitätsfragen bezüglich versand und pick-up aus. quo vadis europa... quo vadis deutschland...

  • 6.Juni 2012, 10:57Uhr
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    #1na endlich.....

    war auch nicht zu erwarten, dass die sache ohne geräusche über die bühne geht. wird am ende wohl die begründung sein, warum die AMPreisV doch nicht eingehalten werden muss. wetten das...??