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EU will Lieferdrohnen erlauben

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Berlin -

Medikamente per Luftfracht sind vielleicht schon bald mehr als nur Zukunftsmusik. Die EU-Kommission will einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Betrieb ziviler Drohnen schaffen. Dieser soll sowohl Vorschriften für die Fertigung der Fluggeräte enthalten als auch den Flugbetrieb selbst zulassen. Die Kommission kommt damit Forderungen der Hersteller und Dienstleister in Europa nach, Hemmnisse abzubauen. Mehrere Firmen stehen bereit – etwa Amazon, DHL und Google sowie Robotic Air und ApoAir.

Bislang gibt es in den meisten Mitgliedstaaten keinen Rechtsrahmen für pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme (RPAS), in Deutschland ist der zivile Drohnenverkehr vollständig verboten. Die Hersteller und Betreiber müssen in jedem Land, in dem sie ihre Geräte verkaufen oder betreiben wollen, Einzelgenehmigungen erhalten. Eine solche erhielt nach DHL etwa ApoAir für einen Probeflug eines Medikamenten-Lieferroboters in Limburg Ende September.

Die EU sieht in den kleinen Flugkörpern große wirtschaftliche Möglichkeiten: „Der RPAS-Markt eröffnet Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, und er stellt eine Quelle von Innovation und Wirtschaftswachstum für die kommenden Jahre dar“, schreibt die Kommission in einer Mitteilung an das EU-Parlament.

Laut Schätzungen des Europäischen Verbands der Luftfahrt-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie wird es in dem Bereich bis 2050 rund 150.000 Arbeitsplätze geben. In den nächsten zehn Jahren könnten 10 Prozent des Luftverkehrsmarkts, das sind rund 15 Milliarden Euro jährlich, auf unbemannte Drohnen entfallen, so die Kommission.

Auf kürzere Sicht seien etwa die Infrastrukturüberwachung oder Luftbildaufnahmen die vielversprechendsten Märkte, auf längere Sicht könnte es die Beförderung von Waren und schließlich auch Personen sein. Auf anderen Kontinenten unterstützten RPAS-Betreiber die Präzisionslandwirtschaft durch eine wirksamere und zeitlich optimierte Aufbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln.

In Europa kämen die Systeme bei der Überprüfung der Sicherheit von Infrastrukturen wie Gleisen, Dämmen, Deichen oder Stromnetzen zum Einsatz. Nationale Behörden verwendeten RPAS bei der Katastrophenhilfe, etwa um Überschwemmungsgebiete zu überfliegen oder die Brandbekämpfung zu unterstützen.

Künftig könnten RPAS auch gigantische Windkraftanlagen in die Luft zu bringen und „grünen Strom“ erzeugen. Kleinst-RPAS könnten beim Austritt von Gas oder chemischen Substanzen eingesetzt werden oder wie Bienen Pflanzen bestäuben. Das Wachstumspotenzial könne sich aber nur entfalten, wenn ein entsprechender Rechtsrahmen auf europäischer Ebene geschaffen werde.

„Die Wirtschaft schiebt Investitionen auf, bis bezüglich des ordnungspolitischen Rahmens ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit besteht“, so die Kommission. Gegenwärtig dominieren die USA und Israel die weltweite Fertigung, auch Brasilien, China, Indien und Russland könnten sich laut EU-Kommission zu starken Wettbewerber entwickeln.

Weltweit sind laut EU-Kommission derzeit rund 1.700 unterschiedliche RPAS-Typen von 471 Unternehmen belegt, davon 566 Geräte von 176 Firmen in Europa. In Frankreich stieg laut EU-Kommission nach einer ersten Regelung die Zahl der zugelassenen Betreiber von 86 im Dezember 2012 auf mehr als 400 im Februar dieses Jahres, ähnlich in Schweden und Großbritannien.

Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission mit der Ausgestaltung eines Legislativvorschlags an die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament beginnen. Gleichzeitig soll die EASA die erforderlichen technischen Sicherheitsnormen ausarbeiten. Der Vorschlag soll Regelungen zur technischen Sicherheit, Gefahrenabwehr, Privatsphäre, Datenschutz, Versicherung und Haftung enthalten.

Ab 2016 sollen RPAS in den Luftraum integriert werden. Im Dezember 2013 hatte der Europäische Rat dazu aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Schon jetzt könnten Unternehmen im Rahmen bestehender EU-Programme Fördermaßnahmen nutzen, so die Kommission.

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