BMG: Rx-Versandverbot ist verfassungswidrig Benjamin Rohrer, 16.04.2012 14:37 Uhr
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Kein Rx-Versandverbot: Aus Sicht des BMG sind Versandapotheken genauso sicher wie Präsenzapotheken.Elke Hinkelbein
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen: „Dem Vorschlag stehen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber“, heißt es in der Gegenäußerung des BMG zum Bundesratsbeschluss. Die Länderkammer hatte Ende März für ein Verbot gestimmt. Aus Sicht des BMG stehen Versandapotheken öffentlichen Präsenzapotheken in Sachen Sicherheit in Nichts nach.
„Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass die Arzneimittelabgabe über den Versandhandel erhöhte Gefahren für die Arzneimittelsicherheit oder den Gesundheitsschutz von Patienten gegenüber der Arzneimittelabgabe in öffentlichen Präsenzapotheken in sich birgt“, so das Fazit des BMG zum Bundesratsbeschluss. Eine solche Regelung sei zudem ein unberechtigter Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und verfassungsrechtlich somit nicht realisierbar.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung muss am Mittwoch vom Kabinett abgenickt werden. Sie dient im weiteren parlamentarischen Verfahren als Stellungnahme. Die Abgeordneten des Bundestages können die AMG-Novelle auch weiterhin über Änderungsanträge modifizieren. Dass die Parlamentarier das vom Bundesrat empfohlene Verbot einbringen, ist jedoch unwahrscheinlich. Die Unionsfraktion hatte bereits angedeutet, dass der Vorschlag keine Chance habe.
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#29Keinerlei Privilegien, für Niemanden
@H.Schmidt Die Lösung, die Sie sehen, ist inakzeptabel. Alle Apotheken mit den Rechten von Versandapotheken auszustatten, hieße Chaos und Anarchie zu stiften. Dies ist politisch nicht gewollt und auch die meisten selbstständigen Apotheker möchten nach meiner Einschätzung soetwas keinesfalls. Ich auch nicht! Ein solcher Schritt wäre ordnungspolitisch falsch. Es ist auch mit rationalen Methoden nicht nachzuvollziehen, warum U.Schmidt überhaupt 2004 den Versandhandel mit Rx-AM gestattet hatte. Man kann es eigentlich nur mit deren völliger Überforderung und Inkompetenz erklären. Daraus ein Berufsausübungsrecht abzuleiten, ist nicht nur verwegen, sondern auch völlig abwegig. Man stelle sich beispielsweise vor, den meisten der 1 Mrd. Chinesen würde die Möglichkeit eingeräumt, sofort ein Auto fahren zu können. Es würde wohl ein Bürgerkrieg ausbrechen im Kampf um die Parkplätze oder ein Stau dauerte im Schnitt 3 Tage...
#28@Jörg Fischer
"Wenn irgendetwas die angeblich in der Verfassung verbriefte Berufsausübungsfreiheit für Apotheker einschränkt, dann ist es die restriktive Regelung den Botendienst betreffend. Warum schränkt die Apothekenbetriebsordnung den Botendienst auf wenige Ausnahmen ein, wohingegen dem Versandapotheker jedwede Freiheit gegönnt wird? DIES ist nicht verfassungskonform, denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Staat zwingt mich, eine Versandhandelserlaubnis zu beantragen, um gegenüber Versandapotheken wettbewerbsfähig zu bleiben." Ich stimme ihnen uneingeschränkt zu! NUR: Die Lösung liegt eben darin, ihnen ebenfalls die Freiheit zu geben, ihre Apotheke so zu betreiben, wie sie möchten, und nicht darin, anderen Freiheiten zu nehmen. Sie wissen am besten, was ihre Kunden wollen, brauchen und was nicht. Und sie haben das ureigene Interesse daran, ihre Kunden bestens zu versorgen. Denn sonst bleiben sie weg, sie sind bankrott und ihre Apotheker geschlossen.
#27Erklärungsnot
„Gleiche Fälle sollen gleiche Regeln treffen“ (Konrad Hesse) oder: wesentlich Gleiches sei rechtlich gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend rechtlich ungleich zu behandeln (Bundesverfassungsgericht). Die speziellen Gleichheitssätze legen fest, in welchen Fällen wesensgemäß Verschiedenes dennoch rechtlich gleich zu behandeln ist, z. B. die Gleichheitssätze in Art. 3 GG. Gleichheitssätze verbieten also nicht die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung überhaupt. Sie fordern lediglich, dass eine Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Diesen sachlichen Grund für unsere "Diskriminierung" möge Herr Bahr als Chef seiner Behörde mal erklären! Wir dürfen gespannt sein.
#26Zweierlei Maß
Wenn irgendetwas die angeblich in der Verfassung verbriefte Berufsausübungsfreiheit für Apotheker einschränkt, dann ist es die restriktive Regelung den Botendienst betreffend. Warum schränkt die Apothekenbetriebsordnung den Botendienst auf wenige Ausnahmen ein, wohingegen dem Versandapotheker jedwede Freiheit gegönnt wird? DIES ist nicht verfassungskonform, denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Staat zwingt mich, eine Versandhandelserlaubnis zu beantragen, um gegenüber Versandapotheken wettbewerbsfähig zu bleiben. Dieser Eingriff wiegt schwerer als jedes generelle Versandverbot. Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist höher angesiedelt.
#25Verfassungsgericht
Liebe ABDA, macht doch die Probe aufs Exempel, und zieht selber vors Verfassungsgericht um ein Verbot abzuklären. Mehr als ein Ablehnungsurteil kann uns ja auch nicht passieren, und das ist genausoviel , wie das BMG jetzt macht. Oder glaubt man immer noch, gegen BMG und Verfassungsministerien erfolgreich bei der Politik argumentieren zu können?
#24
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#23
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#22
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#21Demokratie?????????????
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#20Scheindemokratie
Bei dem Procedere und dem von vielen (auch von mir, in Stein gemeißelt wollte ich es haben) vorhergesagtem Ausgang, kann auch ich nur zu dem Schluß kommen, dass dieses Verfahren nichts mit Demokratie zu tun hat, wenn ein paar wenige im BMG, die wem auch immer verpflichtet sind, letztendlich ihre Meinung durchsetzen und nicht dass tun was die Mehrheit der Ländervertretungen dieses föderalistischen Staates beschlossen haben. Ich seh' sie jetzt schon alle Jubeln, die Spahns, Flachs, Buses und wie sie alle heißen. Die wußten wie es läuft, ich habe es nur geahnt und die Standesvertretung der Apotheker hat sich über den Zwischenerfolg gefreut als wäre es die Ziellinie und hätte es wissen müssen, warum sollte es auf einmal anders sein wie immer. Gute Nacht Deutschland.
#19oh je oh je
Wach auf!!!!!!! Deutschland ist wahrlich nicht wirklich demokratisch!!!! Wir haben ein bundesregierung und landesvertretung,dann haben wir eine sehr verschwomene lokale politik.Unsere Land besteht auf ein unendliches hin und her und nichts wirkliches,doch wirliche luegerrei und unehrlichkeiten.Nationalsozialistisches gedankengut hat in diesem fall nichts mit gaskammern und holocaust zutuhen es ist ein denkenswiese die die deutschen heute noch mit sich rumtragen und die nie adakta gelegt wurde.Wir haben ein neid gesellschaft wo einen nichts gegoennt wurde.Des wegen muss man immer ein kleines auto haben fuer die masse,und nachts wenns dunkel wird faehrt mann aufs land zu seiner mercedes.SEHR KRASS ABER SEHR WAHR!!!!! Unserer Berufstand besteht leider aus menschen die nicht an unsere alte Beruf jemals denkt.SELBST VERHERLICHUNG und EGOISMUS.!!!!!!!!Bei uns kein rotes A mehr!!!!!
#18kann
mir einmal einer erklären was das mit Freiheit der Berufsausübung zu tun hat? (ernst gemeint). Ist es nicht auch Beschränkung der Bewegungsfreiheit wenn der TÜV oder die Polizei mir verbieten will, ein Auto mit 3 abgefahrenen Reifen und einem fehlenden Reifen im Strassenverkehr zu benutzen?
#17Rx-Versand...
ist vollständig beratungsfrei.(schriftliche Hinweise sind aus dem Beipackzettel abgepinselt) Wer eine Beratungspflicht in die Apothekenbetriebsordnung schreibt und nicht gleichzeitig auch ein Rx-Versandverbot fordert, handelt schizophren oder böswillig. Da ich nicht alle Regierungsmitglieder für verrückt halte, kann es sich also nur um Böswilligkeit handeln.
#16
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#15Wann werden wir aufwachen??????
????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? keine ahnung
#14Keine Wahl
...weder Bahr noch das SPD-dominierte BMG haben ein Interesse daran, "das Rad der Geschichte" zurückzudrehen. Bahr würde zurückgepfiffen werden, weil die FDP in Wirklichkeit nicht die Mittelstandspartei war, sondern mit der Zeit geht und die Interessen der großen industriellen Verbände unterstützt. Das merken wir mit jeder Entscheidung. Dass die V-Männer der SPD im BMG ihrer Ulla die Stange halten werden, war zu 99% klar. Einsicht in eine Fehlentscheidung darf man von solchen Betonköpfen nicht erwarten. Apropos Keule schwingen: Dass denen die Keule der verfassungsrechtlichen Bedenken mal nicht auf den Kopf fällt, wenn das Verfassungsgericht tatsächlich angerufen wird. Was für eine Blamage, wenn die Richter anders urteilen!
#13Mehr Auflagen für die Versender
Leider muss ich #9 recht geben, den RX-Versandhandel zu verbieten ist wohl wirklich schwierig, wohl aber nicht unmöglich, wenn man denn will. Die Frage ist ja, ob die Politiker überhaupt daran Interesse haben, ob diese sich überhaupt dieser Problematik annehmen möchten. Meines Erachtens sollte aber im Gegenzug der RX-Versandhandel, wenn schon nicht verboten, mit gehörigen Auflagen versehen werden. Wenn auf der einen Seite eine Beratungspflicht in die neue ApoBetrO aufgenommen wird, muss diese Beratungspflicht genauso im Versandhandel erfolgen. Hier müssen entsprechende Instrumente geschaffen werden, die es gar nicht mehr zulassen, dass Arzneimittel egal ob RX oder OTC ohne Beratung verschickt werden können. Und zwar mit allem PiPaPo. Und hier stehen wir Offizinapotheker auch in der Pflicht den Versendern gehörig Paroli zu bieten. Wir müssen alle zeigen, was wir drauf haben. Jammern hilft nichts. Mittelfristig werden es unsere Patienten danken. Lieber in Fortbildung investieren als in Kundenzeitschriften mit TV-Beilage, auch so ein Blödsinn. Die Versandapotheken sind m.E. zum Großteil in den roten Zahlen, kann eigentlich gar nicht anders sein. Wenn man sich mal anschaut, welche Kosten entstehen, bis erst mal ein Päckchen gepackt ist und dann ist die Ware auch noch stark rabbatiert? Das kann gar nicht auf Dauer funktionieren. Aber vielleicht bürgen ja die Politiker demnächst für die Versandapotheken. Das tun die ja eh so gerne!
#12@Herrn Kreuschner...
...das glaube ich nicht mit dem Bestandsschutz. Es gibt die sogenannten Übergangsregelungen. Sprich Ihre bestehende Apotheke bekommt eine Frist, die Anforderungen zu erfüllen. Barrierefrei muß es aber nach dieser Frist werden. Oder wie schauts mit den Reinräumen aus. Da gibts eine 2-Jahres-Frist. Und das mit den Bedenken ist einfach ein schwammiger Satz von jemanden, der nicht will. Es heißt ja nicht verfasssungswidrig. Das wäre eine klare Aussage. Aber der Versand könnte ganz einfach eingedämmt werden: 1. Klares Boniverbot (auch Spürbarkeitsgrenze (man muss ja schon ein Richtergehalt haben, um solche Boni nicht zu spüren) 2. Der gesetzgeber verbietet alle Rabatte für Apotheken. Dann muss das auch für die Versender im Ausland gelten. Sprich, wenn ich als Apotheker einen Einzelimport tätige, dann muss ich den EK ergänzen. Da ja im Ausland andere Rabatte/Ek´s gewährt werden, könnte der Gesetzgeber eine Erstattung des aus dem Ausland versandten Arzneimittels nur erlauben, wenn der Preis nach AMPV berechnet wird auf Grundlage des Einkaufspreises im Ausland. Wenn die Krnakenkassen schon in Deutschland alle Rabatte abkassieren dürfen, dann muss das auch im Ausland möglich sein. 3. Krankenkassen (auch Private) sollten per Gesetz verpflichtet werden, die Importumsätze an die Finanzämter zu melden. Dann können die Finanzbehörden dann auch die MwSt aus dem Ausland einfordern (nicht dass ich nicht glauben würde....) wenn all diese Punkte erfüllt werden, macht mir der Versandhandel keine Angst....das wäre alles verfassungskonform...aber kommt so wenig wie ein Versandverbot..... wenn ich an die nächsten Wahlen denke, freue ich mich schon auf die Wahlkampfaussagen der einzelnen Parteien... Grüne...wahrscheinlich ist denen das Thema egal... SPD...und das meine ich so...mit uns kann es nur besser werden. CDU...wir sind für den Mittelstand (mit Ausnahme von Betrieben siehe unter Punkt 1324...das sind wir im Kleingedruckten) FDP...da wird der Kandidat fragen: " wenn ich Ihnen, herr/Frau Apotheker jetzt was sage, dann glauben Sie mir das sicher, dass wir ALLES für die Apotheker mögliche tun werden....."hahaha Linke....die sind mir eigentlich richtig sympathisch geworden....(da zahle ich lieber mehr Einkommenssteuer als gar keines mehr zu haben, Danke CDU/FDP) CSU...wir sind die mit dem herr Seehofer...ja genau die....der hat mit Ulla ganz nett den Versandhandel eingeführt....Dabke CSU Michael
#11Damit war zu rechnen:
1. Es war zu erwarten, dass Nichtapotheker das Gefahrenpotential bei Versandapotheken für Laien nicht realisieren, falls diese nicht in der Lage sind Akut - u. Voratsbedarf zu unterscheiden. Verspätete Einnahme von akut benötigten Arzneimitteln (z.B. Antibiotika bei > 40 C Fieber) verursacht ganz sicher nachweisbare Gesundheitsschäden. - Nicht so z.B. bei Vorteil24, da hier erst die "pharmazeutische Hürde" gesprungen werden muss, denn hier bekommt erst pharm. Fachpersonal das Rezept in die Hand und nicht der pharmazeutische Laie Namens "Briefumschlag". Bei Akutversorgung kann die Vorteil24-Apotheke reagieren, sogar bis hin zur Abgabeverweigerung über diesen Lieferweg. Bei Versandapotheken kann Beratung erst auf Nachfrage oder schriftlich bei der Lieferung erfolgen. 2. Jeder, der sich mit der Materie nachhaltig beschäftigt hat, hat doch das mit der Berufsausübungsfreiheit erwartet, oder ernsthaft nicht?
#10Quod erat demonstrandum
Bei dieser unsere Bundesregierung, die ich auch noch gewählt habe, wundert mich allmählich gar nix mehr…aber nützt ja alles nix! Wir haben uns in langen Jahren leidvoll an die Erfahrung gewöhnt, dass uns eh niemand zur Seite steht - weder die Verbände, noch unsere angeblichen Partner (Großhändler, Industrie...) Und die Politik schon mal gar nicht! Wir können unsere Gesamtsituation nur verbessern, indem wir als Kollegen uns selbst helfen… da wäre etwas mehr Einigkeit innerhalb der Kollegenschaft schon sehr von Vorteil! Merke: Einigkeit macht stark! Aber das wird in den Köpfen einiger Kollegen wohl nie ankommen… und so lange sich dieses zentrale Problem nicht ändert werden wir auch weiter zwischen den Fronten zerrieben werden!
#9Panzer Paul
Sie wollen es nicht verstehen, oder? Ich bin auch gegen den Rx-Versand. Aber das hat nichts mit dem Holocaust zu tun. Und wir Apotheker sind keine vom Regime verfolgten Menschen, die man ausrotten will. Traurig, dass Sie und Kommentator 5 das hier so darstellen wollen. Ihre Frage an sich ist extrem kindisch. Das Versandhandelsverbot war ein Gesetz. Gesetze können Sie ändern. 2004 wurde der Versandhandel dann erlaubt. Ihn dann zu verbieten ist wiederum ziemlich schwer. Stellen Sie sich vor, Sie haben zwei Stufen vor der Tür. Die neue ABetrO schreibt nun einen barrierefreien Zugang vor. Dann dürfen Sie Ihre Apotheke trotzdem weiter betreiben. Das nennt man glaube ich Bestandsschutz, wie auch immer. Diesen haben nun auch die Versender. Das Problem ist nicht, dass man den Versandhandel nicht will, sondern dass man ihn 2004 in vorauseilendem Gehorsam erlaubt hat. Danke Ulla! Was einmal erlaub ist, ist schwer wieder zu verbieten. Denn sonst könnte man Ihnen morgen schon verbieten eine Apotheke mit Stufen vor der Tür zu betreiben.
#8achso
dann hat die BRD also bis zur Erlaubnis des Versandhandels über Jahrzehnte gegen die eigene erfassung verstossen und keiner hats gemerkt ???
#7An den Obi Wan aus Kommentar Nr.5
Nicht immer , wenn einem etwas nicht passt, muss man die Auschwitzkeule auspacken. Die Bundesrepublik ist ein demokratisches Land! Obi Wan können verlassen das, wann er wollen. Ansonsten bin ich völlig einverstanden mit Kommentar Nr. 2. Herr Schulze, Sie sprechen mir aus der Seele! Kammern, Verbände, ABetrO, Pharmazieräte, usw. Ihr seid Schuld, daran, dass dieser Beruf jeden Tag unerträglicher wird.
#6Unsere Freunde von der Union ....
.... sind mir fast so lieb wie die von der FDP. FDP: Verfassungsrechtliche Bedenken bei PickUp. Die Union : verfassungsrechtliche Bedenken beim Versandverbot. Was hatte das oberste europäische Gericht da noch festgestellt ????? Anscheinend nichts was die schwarz/gelben sonderlich beeindruckt hat. Aber ein Angrifsskrieg auf andere Länder am Hindukusch, als Söldnertruppe für die USA (Mit Merkel wären wir ja auch noch im Irak einmarschiert). Da gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Da wird die Verfassung einfach geändert und fertig (wenn überhaupt). Wenn unsere Regierung Schuldenkrisen mit Schulden bekämpft. Mal kurz für ein paar Billionen bürgt (ich weiß, ich weiß, aber warten wir mal noch 2 Jahre ab wieviel es dann ist). Dann hift eine verfassungskonforme Schuldenbremse (hihihohohaha). > Das ist alles im Ursprungssinne der Verfassung ?? Verarschen können wir uns alleine !! Wieviele der im Bundestag vertretenen Parteien sind (officiell) für PickUp ..... ..... ..... na komisch da meldet sich gar keiner ?? Also wo ist das Problem bei einer solch breiten Mehrheit ?? Welche "verfassungrechtlichen" Probleme sind bei einer 100% Mehrheit relevant ??
#5national sozialistisches gedankengut
Oh je oh je,es wurde mir heute ganz klar vor augen wie ich dieses gelesen habe.Die politik DIKTIERT wie zu nationalsozialistische zeiten wie wir, die fachleute zu agieren haben,natuerlich unterstuetzt wie immer von dunkelen maechte die finaziellen interessen haben.Arneimittelsicherheit ist im grunde nur zur gewaehrleisten in oeffentlichen apotheken mit prasaenz fachpersonal.Ich kenne naehmlich eine versand apotheke hier in oberfran ken wo personal 4 bis 5 euro pro stunde verdienen und zeitarbeitsvertraege haben.Scheinbar war 1945 nichts das ende von ein sehr kranke gedankengut.NUR EINE GANZ PERSOENLICHE MEINUNG WIE IMMER!!!!!!
#4
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#3Nur das Bundesverfassungsgericht
wird in letzter Instanz klären, was verfassungsgemäß ist oder nicht. Insofern ist das eine Meinung des BMG, die nicht letztinstanzlich ist, aber äußerst anmaßend.
#2Was ich nicht hören will
hör ich nicht. Was ich nicht sehen will, seh ich nicht. Was ich nicht wissen will, weiss ich nicht. Was ich nicht fühlen will, fühl ich vielleicht doch. Ich bin für den Tag ohne Präsenzapotheke in Deutschland. Da hier jemand glaubt ohne selbige auskommen zu wollen, muß er das fühlen. Und dann bin ich noch für die völlige Berufsausübungsfreiheit aller Apotheker in Deutschland. Abschaffung aller Kammern, Verbände und Pharmazieräte. Diese behindern in eklatanter Weise diese Berufsausübungsfreiheit. Abschaffung der Apothekenbetriebsordnung und aller weiteren Vorschriften zum Betrieb einer Apotheke. Diese behindern in eklatanter Weise diese Berufsausübungsfreiheit. So einfach zu den Akten legen, dass darf sich keiner gefallen lassen.
#1was zu erwarten war...
so einfach. erledigt und zu den akten gelegt.