Bahr, Pick-up und Nummer 16/9752 Alexander Müller, 30.06.2012 11:09 Uhr
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Früher gegen Pick-up: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte 2008 keine Bedenken gegen ein Verbot der Abholstellen.Elke Hinkelbein
Berlin - Das Thema Pick-up geht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) offenbar allmählich auf die Nerven: Auf Nachfrage hieß es zuletzt, „dass das Bundesgesundheitsministerium, wie bereits mehrfach mitgeteilt, an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Lösung interessiert ist“. Gespräche mit den Verfassungsressorts liefen. Doch das Bundesjustiz- (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) haben verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Die FDP ist in dieser Frage eine erstaunliche Wandlung durchlaufen.
Vor fast genau vier Jahren, am 24. Juni 2008, stellt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag mit dem Titel „Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden“. Darin fordern die Liberalen, Drogerien dürften sich nicht den Anschein einer Apotheke geben können. Deshalb müsse im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand nur unmittelbar an Endverbraucher zulässig sei.
Auf diese Weise könne – so die FDP damals – der Arzneimittelsicherheit Rechnung getragen werden, „ohne die Berufsfreiheit unangemessen einzuschränken“. Der unstreitige Eingriff in selbige sei mit Blick auf den Gemeinwohlzweck „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“. Bahr stand als gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion an der Spitze der Bewegung.
Doch der Antrag wurde von der gesamten Fraktion gestellt, persönlich getragen unter anderem von einem gewissen Dr. Max Stadler. Der ist heute Parlamentarischer Staatssekretär im BMJ und hat für seine Chefin, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das Thema Pick-up beackert. In seinem Brief an Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) hatte Stadler zuletzt erneut gegen ein Pick-up-Verbot und den neuen Vorschlag der ABDA ausgesprochen – wegen verfassungerechtlicher Bedenken.
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#5Der nächste Auftritt
unseres besten Gesundheitsministers aller Zeiten findet am 18. Juli 2012 um 18:30 Uhr im pentahotel Chemnitz, Salzstraße statt. Die FDP-Fraktion im sächsischen Landtag lädt dazu ein, um über das seit der Legislaturperiode im Jahr 2009 bewältigte enorme Arbeitspensum im Bereich der Gesundheitspolitik zu berichten. Über die Auswirkungen vor Ort diskutieren unser bester Bundesgesundheitsminister und der Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer. Der Moderator der Veranstaltung wird einige der Fragen, welche man vor Beginn der Veranstaltung schriftlich einreichen darf, im Gespräch mit dem Minister aufgreifen. Das ist doch gelebte Demokratie und Politik.
#4Amesie
"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?"
#3Besser, Bahr ist genervt - als wir .................. !
Im übrigen kann ich die gebetsmühlenhaft vorgetragenen "verfassungsrechtlichen Bedenken" nicht mehr hören. Welcher Art sind diese "Bedenken" ? Fakten und Stellungnahmen von BMJ und BM(W)i gehören auf den Tisch ! Ich versuche hier, nach allen gesetzlichen Regeln zu arbeiten - und der Gesetzgeber schert sich einen Schießdreck um die Beratung durch die online-Versender und dünnt obendrein durch Kaputtmach-Gesetze wie das AMNOG die Präsenz der Apotheken vor-Ort immer weiter aus. Gleiches Recht nur bei gleicher Pflicht ! Alles andere ist verfassung-un-gerechte UNgleichbehandlung ........ Und Politik, die derartiges zuläßt, ist Günstlingswirtschaft ! www.apothekerprotest.de
#2wie er so schön lächelt,süß
ich meine aber echt nicht ironisch
#1der tolle bundesgesundheitsminister...
das waren noch zeiten: ZITAT Presseinformation Nr. 1576 16. Dezember 2008 BAHR: Klares Votum für die inhabergeführten Apotheken BERLIN. Zur Stellungnahme des EU-Generalanwaltes Yves Bot beim Europäischen Gerichtshof vom heutigen Tag in Luxemburg zu dem Verfahren gegen das Fremdbesitzverbot erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR: Die FDP begrüßt die deutliche Stellungnahme des EU-Generalanwalts, dass die Rechtsvorschriften in Deutschland zum Fremd- und Mehrbesitzverbot bei Apotheken gerechtfertigt sind. Die FDP sah stets gute Gründe für das Fremd- und Mehrbesitzverbot in Deutschland. Es erklärt sich aus der heilberuflichen Komponente des Apothekerberufs. Der Apotheker ist Kaufmann und Heilberuf zugleich, er erfüllt wichtige Gemeinwohlaufgaben für das Gesundheitswesen. Es wäre gut für die Patientinnen und Patienten, wenn sich das Gericht der Auffassung des EU-Generalanwaltes anschließen würde. Die inhabergeführte Apotheke ist und bleibt ein Garant für eine flächendeckende, qualitätsorientierte und zeitnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Medikamenten. Daran sollte niemand ohne Not rütteln. Dazu gehört aber auch, dass Abholstellen z. B. in Drogeriemärkten unterbunden werden. Die FDP hat wiederholt gefordert, die Ausfransung durch solche Abholstellen zu unterbinden. ZITAT ENDE aber dann hat wohl die general-amnes(T)ie beim thema pickup eingesetzt...