Bahr klagt über Länder und Laborabzug Benjamin Rohrer, 09.05.2012 11:18 Uhr
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Ziele nur teilweise erreicht: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist mit der ApBetrO nicht komplett zufrieden.Elke Hinkelbein
Berlin - Nach dem Beschluss neuer Gesetze treten die zuständigen Minister normalerweise vor die Presse und brüsten sich mit den Vorteilen, die sich aus ihren Neuregelungen ergeben. Bei der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist alles anders: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nutzt die Verabschiedung der ApBetrO, um abzurechnen: Die vom Bundesrat eingebrachten Änderungen seien teils unnötig. Sein Ziel des Bürokratieabbaus in der Apotheke habe er nur teilweise erreichen können.
Der Bundesrat hatte insgesamt 36 Änderungen an der ApBetrO vorgenommen. Der Großteil der Maßgaben seien lediglich redaktioneller Natur, einige inhaltliche Änderungen seien aber auch dabei, so der Kommentar des Ministeriums.
Insbesondere mit der vom Bundesrat eingebrachten Verpflichtung, dass alle Apotheken einen Laborabzug haben müssten, werde die Entscheidungsfreiheit der Apothekenleiter eingeschränkt. Ein solcher Abzug werde nicht benötigt und stelle einen unnötigen Kostenfaktor dar, kritisiert das BMG.
Bahr verteidigt auch seine ursprünglich anvisierten Erleichterungen für Filialapotheken: So hätte beispielsweise die Möglichkeit der Verschiebung von Ausgangsstoffprüfungen innerhalb des Filialverbundes keine sicherheitsrelevanten Nachteile gebracht. „Das gilt auch für die vorgesehene Liberalisierung des Botendienstes. Beide Erleichterungen wurden jedoch jedoch von den Ländern abgelehnt.“
Das BMG kommt daher zu dem Schluss, dass mit der ApBetrO „auch mit den Maßgaben des Bundesrates“ zwar das Ziel der Erhöhung der Arzneimittelsicherheit erreicht werde: „Information und Beratung spielen bereits heute eine große Rolle, werden weiter gestärkt und sorgen für mehr Patientensicherheit“, so der Minister. Allerdings sei das Ziel des Bürokratieabbaus nur teilweise erreicht worden.
Zum Gesetzgebungsverfahren gibt das BMG einen kurzen Kommentar ab: „Der Fortentwicklung der im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammenden Verordnung sind intensive Diskussionen auf breiter Ebene über einen etwa zweijährigen Zeitraum vorausgegangen.“
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#10Alles klar, Herr (noch-) Minister !
Wir haben - unterschiedliche Auffassungen von Bürokratie - unterschiedliche Auffassungen von Abbau - unterschiedliche Auffassungen von Apotheken - unterschiedliche Auffassungen von Ministerialverwaltung - unterschiedliche Auffassungen von Politikern - unterschiedliche Auffassungen von POLITIK............ Liebe Kolleginnen und Kollegen, laßt uns unsere Kunden, die uns nur allzu gut verstehen, mitnehmen und auf die Straßen unserer Republik gehen ! apothekerprotest.de
#9@ #4 hat Ihnen
diesen Satz ein Verkäufer von QMS geflüstert oder sind Sie selber einer. In einer Apotheke lassen sich gemäß Tarifvertrag keine teueren Arbeitsplätze durch billige ersetzen. Es sei denn, man stellt ständig jemand ein, der weniger Berufsjahre hat, geht aber in Praxis auch nicht, weil macht irgendwie keinen Sinn (Erfahrung, Kündigungsschutz ...). Wir wollen uns doch mal nichts vor machen, in der Praxis ist es doch so (überall dort wo es auch QMS gibt - Industrie, Handwerk, Handel ... ) das QMS - Handbuch steht in der Vitrine und die täglichen Aufgaben werden so ausgeführt, dass es funktioniert und kostengünstig ist, weil die Unwägbarkeiten des täglichen Lebens lassen sich nicht in QMS zwängen, müssen aber gelöst werden, und das möglichst sofort.
#8Sie (die Politiker) wissen nicht mehr,was sie tun....
Die neue ApBetrO ist genauso hirnverbrannt wie z.B. das Dokumentieren laut Transfusionsgesetz, Jetzt höre ich schon Stimmen der Entrüstung,aber Moment mal..: In Deutschland haben in 2012 schon hunderte Apotheken geschlossen. Ältere Kollegen gingen ohne Nachfolger in Ruhestand. Stellen wir uns vor, kurz vor Schließung hat der Kollege noch ein Blutprodukt abgegeben und ist dann mit 65 in Rente gegangen. Statistisch wird er keine 95 Jahre alt,aber er hat die Dokumentation aufzuheben. Sollte doch mal die Dokumentation benötigt werden (wozu soll sie sonst gemacht worden sein??) so möchte ich die Behörde finden, die 1. herausbekommt, wer die Erben sind, 2. wer in einer Erbengemeinschaft die Dokumentaion aufgehoben hat und 3. wer für diese Dokumentationsaufbewahrung verantwortlich ist von der Erbengemeinschaft. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Dokumentation im Rahmen der Erbauseinandersetzung dann z.B. nach Australien mit ausgewandert ist. Oder gibt es vielleicht Erben des Erben schon? So ein Blödsinn wird verfasst und die ApBetrO ist da nicht anders, wenn man sie nur unter die Lupe nimmt.... Ach ja, QMS bedeutet ja auch Dokumentation im großen Stil, wie war das doch mit den Erben?? Apotheken müssen eine barierefreien Zugang haben... obwohl jede Apotheke eine Klingel hat für den Notdienst und der Rollifahrer die auch tagsüber betätigen kann. Pillen soll er barierefrei bekommen, aber verhungern kann er, denn weder alle Bäcker, Supermärkte, Fleischer etc. haben weder barierefreie Zugänge, noch eine Klingel.. Es gibt noch viele Ungereimtheiten, aber unsere Standesfürsten sind einfach zu unfähig, dies zu bemerken....
#7@4 QMS
Ich habe das schon verstanden und ja auch nicht anders geschrieben. Sie drücken ja nur noch expliziter aus, wie unsinnig das Ganze ist.
#6Markus Junker
Laborabzug?? Geht es noch nebensächlicher? In einem alten Haus einen barrierefreien Eingang zu bauen, kostet Tausende. Und wer bezahlt das? Das Amnog des Herrn Rösler sorgt gerade nicht dafür. Leistung soll sich doch lohnen, wie passt das alles zusammen? Kräftig verrannt, Herr Bahr. Um Bürokratie abzubauen, müßte man die GKV zügeln, die das hauptsächlich verursachen. Aber das wäre ja nicht mehr "liberal", oder?
#5@ 4
das kann Jeder für sich bestimmen , ob es passt oder nicht. Es geht hier um die Verpflichtung , die dann auch die kleinen Apos betrifft, welche kein QMS brauchen , aber teuer bezahlen müssen. Und wie lange ist den die Halbwertszeit eines solchen Handbuches ???
#4@2 QMS
In einem QMS Handbuch wird jeder Ablauf dokumentiert. Bei einem Wechsel der Personal kann der neue Mitarbeiter das Handbuch nehmen und mit gleicher Qualtiät weiterarbeiten. So können die teuren Arbeitsplätze durch billigere ersetzt werden ohne dass die Qualität leidet.
#3Genau
der Wegfall des Laborabzuges hätte unheimlich die Bürokratie abgebaut. Alles was die Bürokratie weiter aufbläht stammt doch von Ihnen oder den MA des BMG sehr geehrter Herr Bahr. Den schwarzen Peter jetzt an den Bundesrat schieben zu wollen, ist mehr als ganz weit unten. Herr Bahr der Bundesrat hat, auch wenn Sie das nicht so sehen, das Schlimmste noch verhindert, insbesondere eine weitere Teilung der Apotheken in verschiedene Klassen. Aber was soll es, irgendwann redet über Sie und die Partei, der Sie angehören und die einen Verlust von 8% als Aufschwung darstellt niemand mehr. Übrigens wird die Verwendung eines :-( in Zukunft durch Sie unter Strafe gestellt werden, weil dies ein persönliches Abbild Ihres Gesichtes darstellt.
#2Wo ist denn der teilweise Bürokratieabbau?
Durch QMS und neue Rezepturvorschriften wird der Bürokratie doch Tür und Tor geöffnet. Es ist kein Abbau zu verzeichnen, sondern eine extreme Zunahme für nichts. Wer glaubt, dass die Dokumentation von Rezepturen die Qualität steigert, der irrt. Genauso das QMS, wozu brauchen wir das? Die ApBetrO ist doch ein Handbuch!!! Also, wozu brauche ich weitere Vorschriften, die Jedermann erklären, wie sie meinen Job machen müssen, dann brauche ich auch kein pharmazeutisches Personal mehr.
#1LABORABZUG????????????????
Genau, der Bahr sorgt sich um Laborabzüge und verweigert den Apothekern aber die Anpassung des Honorars. Ist doch alles Sch****...