PKV-Zwangsrabatte

BAH: Massenklagen gegen Steuerbescheide

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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) kritisiert eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Berechnung der Mehrwertsteuer beim 16-prozentigen Herstellerabschlag gegenüber privaten Krankenversicherungen (PKV). „Ich bin ganz sicher, dass unsere Mitgliedsunternehmen reihenweise gegen entsprechende Steuerbescheide vor die Finanzgerichte ziehen werden“, sagte Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.

Seit dem AMNOG sind die Pharmaunternehmen verpflichtet, auch den PKV-Unternehmen einen Zwangsrabatt zu gewähren. Gegenüber den Krankenkassen müssen die Hersteller die Mehrwertsteuer aber auf den bereits rabattierten, niedrigeren Betrag leisten. Bei der Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen sollen die Hersteller die Steuern laut BMF aber auf den vollen Arzneimittelpreis leisten.

„Der Gesetzgeber wollte den Herstellerzwangsrabatt in der GKV wirkungsgleich auf die PKV übertragen. Genau dies geschieht aber nicht. Mit der nun beabsichtigten Regelung erhöht sich der Zwangsrabatt an die PKV auch noch um die Mehrwertsteuer“, erklärt Kortland.

Der BAH fordert das BMF daher auf, von der geplanten Besteuerung abzusehen. Außerdem müsse der Zwangsrabatt, der im Sommer 2010 von 6 auf 16 Prozent erhöht worden war, überdacht werden.

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