Entlassmanagement

Apotheker: Anschlussmedikation auch ohne Rezept Benjamin Rohrer, 10.07.2012 13:07 Uhr

Berlin - Um Klinikpatienten beraten zu dürfen, wollen die Krankenhausapotheker in das Patientenrechtegesetz aufgenommen werden. Auch öffentliche Apotheker sollten sich an einem solchen Entlassmanagement beteiligen können, fordert die Apothekerkammer Berlin. Die Pharmazeuten wollen unter anderem die Entlassmedikation ohne Rezept verlängern dürfen – und dafür vergütet werden.

Dem Entwurf des Patientenrechtegesetzes zufolge werden alle „Behandelnden“ verpflichtet, dem Patienten zu Beginn der Behandlung die Therapie zu erläutern. Die Klinikapotheker würden gerne bei der stationären Behandlung die Erläuterung der Arzneimitteltherapie übernehmen. Außerdem könnten die Pharmazeuten bei der Einstellung der Entlassmedikation eine wichtige Rolle spielen, so der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA).

Sollte die Koalition einen entsprechenden Passus planen, wollen die Berliner Apotheker ebenfalls beteiligt werden: In enger Abstimmung der Interessenverbände sei ein Modell zu entwickeln, das unter Einbindung von Krankenhaus- und öffentlichen Apotheken die Versorgung verbessere, fordert die Apothekerkammer in einem Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT).

Oft misslinge die Übergabe der Patienten an den Hausarzt, so die Begründung. Ein durch Apotheker begleitetes Entlassmanagement könne die Therapietreue, den Therapieerfolg und die Zufriedenheit der Patienten auch im ambulanten Bereich verbessern.

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 2 Kommentare
  • 12.Juli 2012, 19:20Uhr
    Community Mitglied

    #2Ein Super-Vorstoß der AKBerlin..................

    "Oft misslinge die Übergabe der Patienten an den Hausarzt" - und daß ist noch geprahlt. Mein Vorschlag: Die Apotheken dokumentieren auf Rezept-Formblatt Muster 16 mittels eines (noch zu schaffenden) Erweiterungs-Moduls der Apotheken-Software die Notfall-Versorgung mit N1-Packungen gem. ärztlichem Entlassungsbrief (als Anlage) und rechnen über das RZ ab. Warum sollen Patient - und Apotheke - für die Unzulänglichkeit der Kliniken leiden....??!! und Wenn Ärzte im Notfall BtM abgeben (und abrechnen) dürfen, können Apotheker im Notfall (und der beginnt Mittwoch resp. Freitag Nachmittag.....) auch einen Patienten "versorgen"......! www.apothekerprotest.de

  • 10.Juli 2012, 17:30Uhr
    Community Mitglied

    #1im wahren leben ankommen.......noch nicht!!

    mal ein praktischer vorschlag: die damen und herren krankenhausärzte stellen einfach ein rezept n1 aus - im gegenzug entfallen die gebühren. einfach und schlicht. was in gottes namen wird da wieder für ein konstrukt geplant - womöglich mit einer doku-und meldepflicht. so viele menschen betrifft es nun auch nicht. falscher aktionismus. es gibt wichtigere dinge. es reicht doch schon die btm regelung für die paliativversorgung. wie oft kommt das denn vor? in meinen 30 apothekenjahren noch nie!! aber zum glück ist die verpflichtung zur vorratshaltung in die neue VO gelangt und damit die kosten. danke! warum legen sich die ärzte die btm nicht in ihren notfallkoffer? warum müssen wir eigentlich immer die a...karte ziehen und melden uns auch noch, wenn sie verteilt wird? man muss nicht immer "hier" schreien. P.S. Ich nehme an, dass die verfallenen BTM auf meine Kappe gehen. Reicht es nicht schon aus, wenn wir das Notfalldepot ständig entsorgen und wieder erneuern? Ich bete jeden Tag, dass wir in Zukunft nicht noch die Schlangensera im Lager haben müssen.

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