ApBetrO tritt morgen in Kraft APOTHEKE ADHOC, 11.06.2012 10:06 Uhr
Berlin - Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurde heute im Bundesgesetzblatt online veröffentlicht und tritt laut Verordnungstext einen Tag nach Verkündung in Kraft. Nicht jede Neuerung muss aber sofort umgesetzt werden: Die Verordnung sieht in einigen Punkten Schonfristen von bis zu zwei Jahren vor.
Vor allem für die Einführung des Qualitätsmanagementsystems (QMS) oder die räumlichen Neuerungen sind Übergangsfristen vorgesehen: Zwei Jahre bleiben den Apothekern etwa, um sich um QMS zu kümmern, ebenso für die Abtrennung von Großhandelsräumen und die Einrichtung von Schleusen für Räume zum Verblistern und zur Herstellung von Parenteralia. Gleiches gilt für separate Räume für das Stellen und Verblistern; ein Jahr ist für die Einrichtung von Reinraumklassen vorgesehen.
Andere Regeln gelten ab sofort, etwa was Beratung, Botendienst, Personal, Rezeptur/Defektur, Literatur oder BTM-Vorräte angeht. Allerdings haben die Pharmazieräte bereits signalisiert, zumindest in den ersten Wochen mit Augenmaß an die Prüfung heranzugehen.
Mit der Verkündung geht eine zweijährige, teilweise hitzig geführte Debatte über die Neuausrichtung der ApBetrO zu Ende, die zuletzt in der Fassung von 1987 gegolten hatte. Der Bundesrat hatte die ApBetrO am 30. März mit Änderungen beschlossen, das Bundeskabinett hatte die Verordnung am 9. Mai durchgewinkt. Danach hätte die ApBetrO schon zum 1. Juni in Kraft treten können, musste aber wegen Korrekturen noch eine zusätzliche Schleife drehen.
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#7Abwarten und Tee trinken
aber nicht mehr in der Rezeptur sondern im Extra-Raum
#6@ 3 : Verbindlichkeit ?
Lieber Kollege Mühling, ich gebe Ihnen Recht, dass Infobeschaffung via Portalen nicht das Gelbe vom Ei ist. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass in den Artikeln bei apotheke-adhoc, auf PZ-online oder auf DAZ online sehr häufig Details - und zwar entscheidende Details - weggelassen, dazugedichtet oder hineininterpretiert werden. Gerade im Zusammenhang mit der ApBetrO, die ich sehr intensiv verfolgt habe, musste ich nicht nur einmal bei den Spezialisten der Kammer nachfragen, wie bestimmte Formulierungen (zB hier auf apotheke-adhoc) aufzufassen sind, und dann stellte sich heraus, dass die Artikel eben NICHT gestimmt haben. Ich handhabe die ApBetrO pragmatisch : Was mir meine Kammer (oder auch der Verband, aber der ist bei den Durchführungsverordnungen untergeordnet) nicht mitteilt, betrachte ich als nicht existent. OK, ich habe das Glück, dass bis zu unserer nächsten Revision noch etwas Zeit ist - aber das Gesetzgebungsverfahren zur ApBetrO war so unterirdisch beschissen, dass ich nicht einsehe, mich jetzt aufzuregen, noch bevor die Pharmazieräte überhaupt wissen, worauf sie zu achten haben.
#5sehnsüchtig erwartet ;-)
Ganz ehrlich: es interessiert mich nicht die Bohne! Wir werden ein paar Blätter mehr abheften und im Zweifelsfall mit dem Amtsapotheker eine interessante Diskussion haben...
#4Notfalldepot
Ist denn jetzt irgendwo mal konkret geschrieben worden, was an BTM im Notfalldepot jeder Apotheke vorrätig zu halten ist und welche sonstigen Änderungen das Notfalldepot betreffen ?
#3Schön dass es Apo adhoc gibt
von den Verbänden würden wir wohl nichts erfahren. Vielleicht wird ja auch morgen schon wieder was anderes gelten. Korrekturen sind ja ohnehin an der Tagesordnung. Es kann doch nicht sein, dass man sich seine Infos via Nachrichten Portal besorgen muss!!
#2
Dieser Kommentar wurde entfernt.
#1das ist soo unglaublich..
mittlerweile hat in D jeder Hund und jede Katz mehr Rechte, als die Apotheker. Wir können uns gegen solche Praktiken noch nicht mal wehren -- tiefstes Mittelalter!!! Wozu dann der Termin 01.07.?