Antikorruptionsgesetz

Maas und Gröhe zusammen gegen Korruption

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Berlin -

Das Bundesjustizministerium (BMJV) will in den kommenden zwei Wochen einen ersten Entwurf für das Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen vorlegen. Einem Sprecher zufolge soll der Referentenentwurf das Ressort von Justizminister Heiko Maas (SPD) noch im Januar verlassen. Derzeit läuft die letzte Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Die tagespolitischen Schwerpunkte im BMJV (Justiz und Verbraucherschutz) liegen derzeit sicherlich woanders: Maas äußert sich aktuell zu möglichen Verschärfungen der Sicherheitsgesetze in Deutschland nach den Terroranschlägen in Paris. Auch in der Debatte über die Pegida-Demonstrationen hat sich der Justizminister wiederholt zu Wort gemeldet.

Trotzdem will sein Ressort an dem ursprünglichen Zeitplan festhalten und zeitnah den Entwurf zum Anti-Korruptionsgesetz vorlegen. Im BMJV ist das Vorhaben in der Strafrechtsabteilung unter Ministerialdirektor Thomas Dittmann angesiedelt. Der Straftatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen soll im Strafgesetzbuch verankert werden. Darauf hatten sich Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen verständigt.

Ein gemeinsames Projekt der Koalitionäre ist das Gesetz schon jetzt: An dem Entwurf arbeiten auch mehrere Abteilungen des CDU-geführten BMG mit. Formal angesiedelt ist es in der Zentralabteilung von Ministerialdirektor Ingo Behnel.

Auslöser der Gesetzesinitiative ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten im Juni 2012 entschieden, dass sich Ärzte nach aktueller Gesetzeslage nicht der Bestechlichkeit schuldig machen können. Seitdem sucht die Politik nach einer Lösung.

Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wollte eine Änderung im Sozialgesetzbuch durchsetzen. Damit wäre der PKV-Bereich von der Verschärfung allerdings ausgespart geblieben. Die Opposition sowie die meisten Experten hatten Bahrs Lösung daher kritisiert. Das Vorhaben der schwarz-gelben Koalition wurde im Bundesrat versenkt.

Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat mit der Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer einen Gesetzesentwurf, der den neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im StGB verankern soll. Dieser Vorstoß ist nach der Bundestagswahl 2013 gemäß dem Diskontinuitätsprinzip allerdings ebenfalls untergegangen. Der neue Entwurf von Maas dürfte sich aber inhaltlich daran anlehnen.

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