Anti-Korruptionsgesetz

KKH: Endlich wieder Ärzte und Apotheker jagen

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Berlin -

Morgen steht das Anti-Korruptionsgesetz im Bundesrat auf der Tagesordnung. KKH-Chef Ingo Kailuweit freut sich, bald wieder auf Jagd nach Ärzten und Apothekern gehen zu können.

Vor mehr als drei Jahren hatte der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Kassenärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden können, weil sie weder Amtsträger oder Verpflichtete des öffentlichen Dienstes sind noch Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes, sprich der Krankenkassen. Zwei Fälle hatten es damals vor den BGH geschafft: Ratiopharm mit der Beteiligung von Ärzten am verordneten Umsatz und eine Firma, die Ärzten die Kosten für hochwertige Reizstromgeräte in ihren Praxen erlassen hatte.

Für die wenigen Staatsanwälte, die in den Jahren davor Ermittlungsverfahren eingeleitet hatten, war die Einschätzung aus Karlsruhe ein Schock. Als Konsequenz konnten Ermittlungsbehörden entsprechende Verdachtsfälle nicht weiter verfolgen; mehrere Verfahren wurden eingestellt.

Kailuweit findet es höchste Zeit, dass der Gesetzentwurf vor dem parlamentarischen Abschluss steht: „Endlich ist das Ende des Ermittlungs-Moratoriums absehbar. Durch dieses Gesetz können die zuständigen Behörden bald wieder ihre Arbeit aufnehmen und wegen Bestechung sowie Bestechlichkeit im Gesundheitswesen ermitteln.“

„Der Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst darf nicht einmal einen schicken Kugelschreiber annehmen – es ist richtig, dass zukünftig auch Patienten die Sicherheit haben, dass ihre Behandler nur nach bestem medizinischen Wissen entscheiden und nicht nach den attraktivsten Geschenken ihrer Geschäftspartner“, so Kailuweit weiter.

Ferner sei positiv hervorzuheben, dass Korruption kein Sonderstraftatbestand sei, sondern im Strafgesetzbuch verankert werden und für alle Heilberufe gelten solle. „Somit wird kein Generalverdacht gegenüber einzelnen Berufsgruppen ausgesprochen.“

Als Verbesserung regte Kailuweit an, das Recht zum Strafantrag wegen Korruption auch den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen zu übertragen. „Dadurch würde es den Kassen ermöglicht, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung besser in ihren Verbänden zu bündeln“, so Kailuweit.

Nach Schätzungen von Transparency International entsteht jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren Milliarden Euro durch Korruption im Gesundheitswesen.

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