Bereitschaftsdienst

Ärzte: Wer steuert die Patienten?

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Berlin -

Der Bereitschaftsdienst von niedergelassenen Ärzten und die Notfallambulanz von Krankenhäusern müssen nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) besser aufeinander abgestimmt werden. Es geht um Geld und um die Frage, wer beim Notdienst die Hoheit hat.

„Ein Notdienst, der abgestimmt zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen besteht, ist wichtig und richtig und anders wird es auch nicht gehen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Wir müssen diese Dienste zusammenführen. Wir müssen uns abstimmen“, forderte Gassen vor allem mit Blick auf die Krankenhäuser.

Es sei wichtig, dass ein Patient, der „zur Unzeit” eine ärztliche Versorgung benötige, eine zentrale Nummer wählen könne, die ihn entweder in die ambulante Versorgung eines niedergelassenen Arztes verweise oder in die Notfallaufnahme eines Krankenhauses. Wichtig für eine Notfallsteuerung sei, „dass es nur immer eine Anlaufstelle gibt, nicht zwei parallele Strukturen“, sagte Gassen.

Die zentrale Nummer sieht Gassen in der Bereitschaftsdienstnummer 116117 der niedergelassenen Ärzte. Er räumte aber ein, dass diese Nummer noch zu wenig bekannt ist und forderte: „Wir müssen die 116117 populärer machen.“ Die 116117 sei für den Bereitschaftsdienst und die 112 für den Notfall etwa bei schweren Unfällen, bei Verdacht auf Hirnschlag oder Herzinfarkt, erläuterte der KBV-Chef.

Gefragt seien bei dieser Zusammenarbeit vor allem die 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die am besten Vereinbarungen mit den regionalen Krankenhäusern treffen könnten. „Manchmal klappt dies schon hervorragend.“ Ideal wäre zudem, man könnte den Rettungsdienst ebenfalls in diese Zusammenarbeit integrieren. Das sei allerdings derzeit nicht absehbar.

Gassen bekräftigte zudem seine Kritik, dass für manche Krankenhäuser „die Notfallambulanz der Staubsauger für eine stationäre Bettenfüllung“ sei. „Die Hälfte aller Belegung kommt über die Notaufnahme. Und wir wissen, jeder vierte Krankenhausfall ist eine Fehlbelegung.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies diese Vorwürfe wiederholt zurück. Nach Darstellung der Bundesärztekammer (BÄK) sind die Notfallambulanzen im Gegenteil viel zu oft überlastet. Das hänge unter anderem damit zusammen, dass Patienten in der Notfallambulanz schnelle Hilfe suchten. Das führe dann zu langen Wartezeiten, und manchmal auch zu Aggressionen bei den Patienten.

Nach Darstellung der Krankenhausgesellschaft ist die Vergütung für ambulante Notfälle nicht ausreichend. Einem Erlös pro Fall von 32 Euro stünden Kosten von 120 Euro gegenüber. Es komme somit zu einer Unterdeckung von einer Milliarde Euro in den Krankenhäusern.

Weil viele Patienten mit leichten Erkrankungen oft direkt in die Notaufnahme gehen, waren die Krankenhäuser mit der jüngsten Klinikreform für die ambulante Behandlung innerhalb der Bereitsschaftszeiten geöffnet worden. Je nach Modell versorgen dann entweder Vertragsärzte oder Klinikärzte die Patienten in den Räumlichkeiten des Krankenhauses. Die Vergütung kommt aus dem Topf der ambulanten Versorgung – weshalb sich die KBV zunächst gegen die Öffnung gesperrt hatte.

Die Notaufnahmen in Deutschlands Krankenhäusern werden nach einer Studie des Ersatzkassenverbands VDEK durch Millionen Patienten mit leichteren Erkrankungen regelrecht verstopft. Lebensbedrohlich erkrankte Patienten würden so oft zu spät behandelt. Die Ersatzkassen forderten, dass an jeder der 1600 Kliniken mit Notfallversorgung Portalpraxen eingerichtet werden. Das sollen erste Anlaufstellen sein, in denen die Patienten eingeteilt werden – in akute Fälle für die Notaufnahme, akute Fälle für eine ambulante Behandlung und nicht akute Fälle für Arztpraxen. Die Kassen fordern auch außerhalb der Notdienstzeiten eine bessere Verzahnung.

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