Standesvertretung

ABDA-Juristin geht zur Krankenkasse APOTHEKE ADHOC, 16.07.2012 10:02 Uhr

Berlin - Wenn im kommenden Jahr der Kassenabschlag erneut verhandelt wird, muss die ABDA mit neuem Personal antreten. Sonja Jung, bislang Bereichsleiterin für Rahmenverträge im Apothekerhaus, arbeitet seit Anfang Juli für die Siemens-BKK. Die 36-jährige Juristin war seit 2004 für die Apotheker tätig gewesen und hatte unter anderem an den Abschlagsverhandlungen 2010 und 2011 teilgenommen.

Bei ihrem neuen Arbeitgeber in München ist Jung als Fachexpertin Arzneimittel im Bereich Vertragspolitik und Versorgungsmanagement beschäftigt. Im Team „Vertragsmanagement Arznei- und Hilfsmittel“ ist sie zuständig für die Umsetzung aller gesetzlichen Regelungen zur Arzneimittelversorgung sowie die Entwicklung von Angeboten und Dienstleistungen rund um das Thema Arzneimittel. Im Mittelpunkt der Arbeit stehe die optimale Arzneimittelversorgung der Versicherten, sagte eine Sprecherin der Kasse.

Für die Interessen der Apotheker hatte sich Jung zuletzt im Geschäftsbereich Wirtschaft, Soziales und Verträge eingesetzt. Dort bleibt Karl-Heinz Resch als Geschäftsführer weiter zuständig für die Vertrags- und Zwangsabschlagsverhandlungen. Wie viele Mitarbeiter noch in diesem Team sind und ob die Stelle neu besetzt werden soll, wollte man bei der ABDA nicht verraten.

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Ältere Kommentare lesen 13 Kommentare
  • 16.Juli 2012, 17:01Uhr
    Community Mitglied

    #13Es KANN (!) nur besser werden ...................

    ............ denn: Schlimmer geht ja kaum noch! Jetzt müßte man konsequenterweise eigentlich nur noch die bisherigen Strategien wechseln - dann würde aus solch einem Wechsel auch kein Schaden entstehen.,,,,,,,,...! Wäre ja ohnehin fällig - bei DIESER ABDA-Erfolgsgeschichte ............. www.apothekerprotest.de

  • 16.Juli 2012, 13:53Uhr
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    #12Und das ist gut so

    Ich kenne bei der ABDA, bei Kammern und Verbänden Juristen und Apotheker, die vorher bei Krankenkassen angestellt waren. Es muss nicht immer von Nachteil sein, wenn man das Geschäft der „anderen“ Seite kennt.

  • 16.Juli 2012, 13:51Uhr
    Community Mitglied

    #11es kann nur besser werden?

    oder es könnte schlimmer kommen? Neues Gesicht am Verhandlungstisch zum Apo-Abschlag muss nicht zwingend schlechter sein. Ich habe das Fünkchen Hoffnung, dass bei dem kommenden “Verhandlungen“ die Forderung nach möglichst geringem Abschlag durch eventuelle Neubesetzung mehr Nachdruck verliehen wird...

  • 16.Juli 2012, 13:08Uhr
    Community Mitglied

    #10Betriebsklima?

    Wenigstens hat die junge Dame erkannt, wer im Gesundheitswesen das Sagen hat: a) Pharmaindustrie, b) Krankenkassen. Auf Motivation und gutes Betriebsklima deutet der Abgang ja nicht hin, Herr Wolf und Herr Becker!

  • 16.Juli 2012, 12:56Uhr
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    #9Tut mir leid

    ich sehe das schon so, dass eine (ehemalige)-ABDA-Mitarbeiterin für die KK besonders interessant ist. Klauseln zur Geheimhaltung von Betriebsinterna sind das eine, die Einhaltung, Kontrolle und Verfolgbarkeit das andere. Im übrigen mach ich meine Schnürsenkel mit dem Bagger zu. Wenn ein leitender Mitarbeiter, welcher an einer Schlüsselposition gearbeitet hat, die Fronten wechselt, um beim Gegner (als nichts anderes stellen sich die KK derzeit dar - nicht als Partner) mehr oder weniger gegen seinen bisherigen Arbeitgeber zu arbeiten ist das schon sehr bezeichnent, Desweiteren kenne ich den Arbeitsvertrag und dessen Inhalt nicht, habe aber insbesondere bei einer angestellten Juristin meine Zweifel, ob da irgendetwas drin steht, was dem Arbeitnehmer irgendwann hinderlich sein könnte. Es hat einfach so ein Geschmäckle.

  • 16.Juli 2012, 12:28Uhr
    Community Mitglied

    #8Lustige Klauseln ....

    ..... also Konkurrenzschutzklauseln in Arbeitsverträgen sind zulässig, wenn man auch ca. 50% des Gehaltes nach dem Arbeitsplatzwechsel weiter bezahlt. Alles andere hat im Ernstfall vor Gericht keinen Bestand. Ist alles schon mal ausgefochten worden. Aber man kann natürlich alles reinschreiben was man mag. Habe ich selber früher auch mal gemacht, funktioniert praktisch aber nicht :-) . Das kann/ muß einen ärgern ist aber so.

  • 16.Juli 2012, 11:59Uhr
    Community Mitglied

    #7@a. reidel

    aufregung sieht bei mir anders aus ;) nur ein kleines bsp. am rande: schon mal was von protaxplus gmbh gehört? bei 34(?!) mitarbeitern der abda ist das ausscheiden einer juristin bezüglich interna vielleicht eine andere hausnummer als in einer kleinen vor-ort-apotheke, wo ein mitarbeiter zur konkurrenz wechselt (was in diesen zeiten ja sicher ziemlich häufig vorkommt, sofern man noch als pka oder pta einen job findet.) der kollege ist mit den gleichen sorgen beschäftigt --- die kasse hat andere "sorgen"...

  • 16.Juli 2012, 11:50Uhr
    Community Mitglied

    #6@ Hr. Lachenmaier

    Sehr geehrter Kollege, ich verstehe nicht, warum man sich da so aufregt. In jedem Arbeitsvertrag gibt es eine Klausel, die die Geheimhaltung von Betriebsinterna festschreibt. Dies Klausel gilt auch über die Beendigung der Arbeitsverhältnisses hinaus. Wir arbeiten alle mit diesen Klauseln und bei der ABDA-Spitze braucht man das auch! Also Sturm im Wasserglas

  • 16.Juli 2012, 11:47Uhr
    Community Mitglied

    #5Das dürfte schwierig werden...

    Schon die Konkurrenzausschlussklauseln in Apothekenarbeitsverträgen sind nicht unendlich ausweitbar... Wie soll das denn in der Praxis aussehen. Es gibt da nur Klauseln für Konkurrenzausschluss beim Eröffnen oder bei der Übernahme einer Apotheke, vielleicht könnte man das mit einer Kanzlei vereinbaren, aber eine Arbeitnehmerin, die den Arbeitgeber wechselt? Aber...Hauptsache mal Dampf abgelassen und geschimpft. Wo ist der PKA-Arbeitsvertrag der den nächsten Job bei der Konkurrenz untersagt???

  • 16.Juli 2012, 10:52Uhr
    Community Mitglied

    #4@M. Bur

    naja, eine entfernungsklausel reicht bei berlin --- münchen leider nicht...

  • 16.Juli 2012, 10:40Uhr
    Community Mitglied

    #3Konkurrenzklausel

    Bei mir muss jeder Approbierte unterschreiben, dass er sich im Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht im Umkreis von 10 Kilometer selbstständig macht, oder sich anstellen lässt. Ist mir völlig unverständlich warum unsere Standesvertretung so was nicht auch macht. Meine Vermutung: denen ist eh alles egal, denn die bekommen Ihr geld auch wenn den Apotheken schlecht geht.

  • 16.Juli 2012, 10:43Uhr
    Community Mitglied

    #2das sollte über den Arbeitsvertrag

    für den Zeitraum von mindestens 3 Jahren ausgeschlossen sein. Welche Dilettanten waren denn da am Werk? Mich wundert hier nichts mehr. Dann suchen wir noch undichte Sellen bei ABDA und DAV, die diese Insiderinformation jetzt preisgegeben haben. Wurde die Dame wenigstens mit sofortiger Wirkung beurlaubt ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung oder war das auch noch ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit goldenem Handschlag oder hat im Geheimhaltungshaus überhaupt mal einer diesen Gedanken gehabt? Welche Schlussfolgerungen zieht die ABDA / DAV als Arbeitgeber für bestehende und neue Verträge?

  • 16.Juli 2012, 10:24Uhr
    Community Mitglied

    #1klasse!

    soviel zu "geheimhaltungsregeln" bei dem oben genannten "zweckbündnis"... wann wechselt der chef-juror (erinnert mich an die lustigen jurys aus den fernsehtrashsendungen) denn zur aok bawü??? die freuen sich sicher auch auf "insider-infos".

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