Randnotiz: Schlecker, das sind wir!
Leere Regale, leere Märkte, leere Kassen. Die insolvente Drogeriekette Schlecker stemmt sich gegen den Zusammenbruch und versucht, mit einer medialen Charme-Offensive verloren gegangene Kunden... Mehr
Yvette Meißner, 21. Dezember 2010, 07:30 Uhr
Der Hilfsmittelmarkt steht vor einem Umbruch: Noch in diesem Jahr will der GKV-Spitzenverband die so genannten Präqualizierungsstellen benennen. Sie sollen in Zukunft prüfen, welche Leistungserbreinger zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt sind. Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat sich beworben und wartet auf die Entscheidung. Christian Bumiller, designierter Leiter der Prüfstelle, sprach mit APOTHEKE ADHOC über die Bestimmungen des neuen Systems und die möglichen Probleme.
ADHOC: Was versteht man unter Präqualifizierung?
BUMILLER: Unter Präqualifizierung versteht man die vorgelagerte Eignungsprüfung von Leistungserbringern, die in Zukunft am Vertragsgeschehen bei den Krankenkassen teilnehmen wollen.
ADHOC: Bleiben bestehende Verträge gültig?
BUMILLER: Es sind Übergangsfristen festgelegt worden vom GKV-Spitzenverband. Grundsätzlich gilt, dass Leistungserbringer, die einen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben - und dieser Vertrag die Präqualifizierung auch nicht vorsieht -, weiterhin Leistungserbringer von Hilfsmitteln sein können.
ADHOC: Wie lange gilt eine Präqualifizierung?
BUMILLER: Eine erworbene Präqualifizierung gilt für den Zeitraum von fünf Jahren - im Gegensatz zu dem alten Zulassungsverfahren, das unbefristet ausgestellt worden ist.
ADHOC: Wo können sich Apotheker präqualifizieren lassen?
BUMILLER: Bei jeder Präqualifizierungsstelle, die auch diesen Versorgungsbereich prüft, die diese sektorale Lösung anbietet. Insofern sind sie am Markt vollkommen frei und müssen sich nicht an eine bestimmte Stelle binden, sondern können am Markt entscheiden, wer für sie die beste Leistung zu der besten Qualität und auch zu dem besten Preis anbieten wird.