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KV verklagt KBV

APOTHEKE ADHOC, 01. September 2010, 14:00 Uhr

Berlin -

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) hat beim Sozialgericht Berlin Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband eingereicht. Die KV sieht sich bei der Festsetzung der Honorarsystematik durch den Erweiterten Bewertungsausschuss gegenüber KVen aus anderen Bundesländern benachteiligt.

Das seit 1. Juli gültige Honorarsystem sei ungerecht und müsse ersetzt werden, begründet KV-Vorstand Dr. Peter Potthoff. Die Reform habe innerhalb einzelner Fachgruppen in Nordrhein zu starken Verwerfungen geführt. Ziel der Klage sei es, die Festsetzung des neuen Vergütungssystems aufzuheben.

Der Bewertungsausschuss hatte der KV eine Honorarerhöhung von 4,2 Prozent zugeschrieben; andere KVen hatten aber einen Honorarzuwachs von bis zu 16 Prozent erhalten.

Im Bewertungsausschuss sind KBV und GKV mit gleicher Anzahl an Stimmen vertreten. Wenn kein einvernehmlicher Beschluss getroffen werden kann, wird der Ausschuss um ein unparteiisches Mitglied ergänzt (Erweiterter Bewertungsausschuss). Die Aufgabe des Ausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen können.

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