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EU-Ombudsmann

Kommission intransparent bei Apotheken

Patrick Hollstein, 16. März 2009, 14:46 Uhr

  • Fehlende Transparenz: EU-Ombudsmann P. Nikiforos Diamandouros kritisiert die EU-Kommission im Zusammenhang mit den Apothekenverfahren.Foto: EU
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Berlin -

Im Streit um das Vorgehen der EU-Kommission gegen Besitz- und Niederlassungsbeschränkungen für Apotheken hat der EU-Bürgerbeauftragte der Brüsseler Behörde eine Rüge erteilt: Ombudsmann P. Nikiforos Diamandouros wirft der für die mittlerweile acht Verfahren zuständigen Generaldirektion Binnenmarkt „missbräuchliche Praktiken“ vor, was die Transparenz beim Umgang mit Dokumenten angeht.

Konkret geht es um eine Studie zu den gesetzlichen Bedingungen für den Betrieb von Apotheken in der EU, deren Ergebnisse die EU-Kommission ein halbes Jahr lang geheim gehalten hatte. Einen Antrag des Europäischen Apothekerverbands auf Einsichtnahme lehnte die Kommission mit dem Hinweis ab, sich noch in der Phase der Meinungsbildung zu befinden.

Eine Veröffentlichung der Ergebnisse gefährde den Entscheidungsprozess, da die Kommission in „eine fruchtlose Debatte über die Leistungen der Studie“ getrieben und einem „übermäßigen äußeren Druck“ ausgesetzt werde, so die Behörde in ihrer Antwort.

Diese Argumentation reichte dem Bürgerbeauftragten nicht. Lehnen die EU-Organe die Offenlegung von Unterlagen ab, müssen sie nachweisen, welche konkreten Entscheidungen gefährdet sind. Die Kommission habe jedoch weder klar gemacht, welche Beschlüsse sie auf der Grundlage der Ecorys-Studie treffen wolle, noch einen ungefähren Zeitplan vorgelegt. Es sei noch nicht einmal klar, wem die Kommission zutraue, sie wider ihren Willen in eine Diskussion zu zwingen oder Druck auf sie auszuüben.

Von solchen messerscharfen Selbstreflexionen schien die Kommission jedoch noch weit entfernt zu sein: In ihrer Stellungnahme an den Ombudsmann hatte die Behörde implizit zugegeben, vom Apothekenwesen eigentlich überhaupt keine Ahnung gehabt zu haben. Man habe auf Beschwerden aus den Mitgliedstaaten reagiert, aber bis zur Präsentation der Studie nicht einmal die Bestimmungen in allen Ländern gekannt.

Dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits ein halbes Dutzend Länder mit Vertragsverletzungsverfahren zum Thema überzogen hatte, sah die Kommission offenbar nicht als Problem.

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