Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 22. November 2010, 16:04 Uhr
Der Kassenabschlag für Apotheken soll für 2010 auf 1,75 Euro festgesetzt werden. Darauf haben sich nach Informationen von APOTHEKE ADHOC der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) am 10. November geeinigt. Demnach wollen die Kassen auch ihre Klage gegen die Entscheidung der Schiedsstelle fallen lassen, mit der der Abschlag für 2009 von 2,30 Euro auf 1,75 Euro gesenkt wurde.
Final ist die Entscheidung noch nicht, denn beide Seiten müssen das Ergebnis noch intern abstimmen. Für die Apotheken würde eine Einigung Sicherheit bringen. Denn aktuell ist noch immer umstritten, welcher Abschlag im laufenden Jahr gilt. Nach dem Gerichtsentscheid des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hatten die Kassen zwar ab Mai mehrheitlich den Abschlag von 1,75 Euro veranschlagt, in den ersten Monaten aber noch mit 2,30 Euro gerechnet. Die Differenz wurde bislang von weniger als der Hälfte der Kassen zurück erstattet. Mit der Rücknahme der Klage gegen den Schiedsspruch wären zudem die bereits geleisteten Rückzahlung für 2009 sicher.
Während die Apotheken im laufenden Jahr also voraussichtlich keine weiteren Belastungen zu erwarten haben, steigt der Kassenabschlag schon zum Jahreswechsel wieder: Für die kommenden zwei Jahre hat die schwarz-gelbe Regierung mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) den Zwangsrabatt auf 2,05 Euro festgeschrieben. Damit sollen die Apotheker rund 200 Millionen Euro zu den Einsparungen im Gesundheitswesen beitragen.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
Mitdiskutierenich glaubs erst wenn ich es sehe
in welcher verhandlungsposition ist man eigentlich, wenn der neue abschlag schon festgeschrieben ist? in keiner guten, fürchte ich.
Geniale Überschrift
Das ist schon bemerkenswert, dass man eine BILD-Headline textet, die alles als geregelt proklamiert, um dann im zweiten Absatz festzustellen, dass die Entscheidung noch nicht final ist. Liebe AdHoc'ler: Manchmal ist weniger auch mehr - aber korrekt sollte es mindestens sein! Danke auch für die Arbeit, die Sie mit dieser Meldung in die Landesgeschäftsstellen der Apothekerverbände beamen werden!