Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 07. Februar 2012, 13:39 Uhr
Auf diesen Wert hatte die Schiedsstelle den Zwangsrabatt für die Jahre 2009 und 2010 gesenkt. Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hatte die schwarz-gelbe Regierung den Kassenabschlag für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro angehoben, um die Apotheken an den Einsparungen zu beteiligen.
Die Kassen sehen die Erhöhung des Abschlags dagegen offenbar nicht als einmaliges Sonderopfer: „Wir hätten auch über 1,75 Euro reden können, aber der Gesetzgeber hat den Betrag auf 2,05 Euro festgelegt“, sagte ein Teilnehmer der Sitzung gegenüber APOTHEKE ADHOC. Damit habe die Regierung auch die Verhandlungsbasis für 2013 bestimmt.
Zuletzt wollten die Kassen gar nicht mehr über den Abschlag verhandeln: In seiner Stellungnahme zur AMG-Novelle hatte der GKV-Spitzenverband gefordert, dass der Zwangsrabatt dauerhaft gesetzlich fixiert wird – und zwar auf dem alten Wert von 2,30 Euro. Mit 2,05 Euro zeige man also schon Kompromissbereitschaft, hieß es aus dem Kassenlager. „Der eigentlich richtige Betrag wäre 2,30 Euro.“
Zumindest bei der Union sieht man das anders: Aus Sicht der Gesundheitsexperten von CDU und CSU ist der Betrag von 1,75 Euro Grundlage für künftige Verhandlungen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), hatte diese Haltung in einem Brief an die Kassenvorstände verteidigt. Die Kassenvertreter hatten dies zum Anlass genommen, sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will sich in die Angelegenheit nicht einmischen: Das sei Aufgabe der Selbstverwaltung, hieß es aus der Friedrichstraße.
apotheke adhoc Debatte 9 Kommentare
Mitdiskutieren#9 Kassenabschlag muß weg !
hilft nur eins ! sich wirklich mal gemeinsam wehren. Arbeitgeber und Angestellte. Holt die Angestellten mal wirklich mit ins Boot. Unsinniger Kassenabschlag, der dauernd verhandelt werden muss ! Entweder man hat ein vernünftige Vergütung, die sich im Rahmen der Kostenentwicklung dynamisiert oder nicht. Kassenrabatt bei einer festen Vergütung, solch ein Unsinn!
#8 Weg damit !
Die Grundlage für den Kassenrabatt ist nicht mehr gegeben. Er muss gänzlich weg. Das ist die Verhandlungsgrundlage. Rot / Grün hatte seinerzeit die Macht der Krankenkassen gestärkt. Dadurch sind die heute so hypertroph dass sie dem Gesetzgeber und der Rechtssprechung (Siehe Novitas-Retax) dauernd ins Handwerk pfuschen wollen. Der Gesetzgeber sollte ihnen wieder zeigen, was sie sind : Krankenkassen und sonst nichts.
#7 mir ist nicht klar,
warum die Kassen andauernd auf Krawall aus sind. Ist das nötig? Oder sind das Psychosen???
#6 Traut Euch!
http://www.apothekerprotest.de/
Die KKen haben das "Recht" auf irgendeine Art von Rabatt doch längst verloren. Wenn ich mir meine erste GH-Rechnung anschaue, muß der Zwangsrabatt an die Krankenkassen noch in diesem (!!!) Jahr wegfallen.
Die Diskussion ob 1,75 oder 2,05 oder was auch immer ist doch müßig.
#5 War doch klar, oder ! Weg mit dem Zwangsabschlag
Liebe Kollegen,
wir arbeiten daran den Abschlag loszuwerden, aber dabei muss jeder mithelfen. Bitte meldet euch über www.apothekerpotest.de in unserem Forum an.
#4 David und Goliath?
Die unterschiedlichen Größenverhältnisse sind wohl bei den Verhandlungen das Hauptproblem, sonst könnte ich mir ergänzend zu den Ideen von @1 und @2 auch vorstellen, dass ...
1.) es endlich mal eine Verrechnung der Zwangsrabatte mit den ganzen Quotenguthaben für Reimporte gibt und so den zinslosen Kredit an die Kassen beendet.
2.) die Krankenkassen an uns wirklich nach Rechnungslegung bezahlen. Da die meisten Rechenzentren mehrmals im Monat vortaxieren, könnten wir auch mindestens zwei, gerne auch drei Rechnungen stellen. Und bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gibt es für die Kassen sogar ein Skonto von, sagen wir mal, 0,35 %! Das ist auch ein Rabatt! Sogar "auf alles ohne Ausschlüsse"!
3.) man tatsächlich auf der Basis 0 € beginnt zu verhandeln. Wir von unten, die Kassen von oben. Auch negative Zahlen sind Rabatte, quasi Zwangsrabatte. Und bei den Spritkosten, die manche Großhändler neben den anderen versteckten Kosten einziehen und dem aufkommenden Dokumentationsmehraufwand durch das QMS bin ich mir sicher, dass der "Rabatt" leicht unter 0 sinkt. Kann mir sogar die 2,30 € vorstellen, aber als negative Zahl. Da kann man den Kassen gerne mal entgegen kommen, halt nur aus der anderen Richtung. Spart auch die Änderung der AmPreisV...
Wünsche den Verbandsvertretern jedenfalls viel Erfolg! Das Gute ist: Es kann eigentlich nicht schlimmer=ungerechter kommen!
#3 Warum bekommt die KK eigentlich Rabatt?
Ich habe mit einem GKV Rezept mehr Arbeit als mit einem PKV Rezept.
Meiner Meinung nach ist die Verhandlungsbasis -2,05€, die mir die GKV für die Bearbeitung ihrer Rabattverträge zu zahlen hat.
#2 ???
ja ne is klar...was wäre ein Sonderopfer gewesen? 10,50 Euro???
Aber Herr Schulze hat Recht. Da ja 2011 die Ausgangslage war und aufgrund der Preisreform die GH-Rabatte auch noch an die Krankenkasse fallen, gebe ich den kranken Kassen Recht...1,75 Euro kann nicht die Ausgangslage sein, sondern vielleicht noch 1,- Euro oder weniger...
#1 Die Krankenkassen
verdrehen ja jetzt schon der Regierung das Wort im Munde. Die sollten einfach mal draufhören und nachlesen was ihnen Mitglieder der Regierungskoalition zum Punkt der der Verhandlunsbasis für den Kassenabschlag ab 2013 sagen und schreiben. Das BMG will sich natürlich nicht einmischen, weil Sache der Selbstverwaltung. Die mischen sich nur dann ein, wenn die Selbstverwaltung nicht zum Wohle der Regierung bzw. der kranken Kassen Entscheidungen fällt. Ich find es immer wieder prima.
Nur mal zur Erinnerung an alle:
"Der Abschlag nach Satz 1 erster Halbsatz ist erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2013 von den Vertragspartnern in der Vereinbarung nach § 129 Abs. 2 so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Dabei sind
1.
Veränderungen der Leistungen der Apotheken auf Grundlage einer standardisierten Beschreibung der Leistungen im Jahre 2011 zu ermitteln;
2.
Einnahmen und Kosten der Apotheken durch tatsächliche Betriebsergebnisse repräsentativ ausgewählter Apotheken zu berücksichtigen."
Kann da irgendjemand etwas von einer Ausgangsbasis lesen, von einer Ausgangsbasis von 2,05€; auch nicht. Dann ist für mich die Basis 0,00€. Die KK können von mir Rabatt bekommen, wenn sie in Vorleistung gehen, sprich mir am 10. des laufenden Monats 90% des Vormonats überweisen. So würde es vielleicht ein Kaufmann tun, aber wir sind ja nur Apotheker mit dem Zusatz e.K. bzw e.Kfr.