Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
dpa, 29. Juli 2010, 08:26 Uhr
Das Bundeskartellamt spricht sich dafür aus, Krankenkassen wie Privatunternehmen dem Kartellrecht zu unterwerfen. „Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt dem Handelsblatt.
Dies setze eine wirksame Wettbewerbskontrolle voraus, für die das Bundeskartellamt die richtige Adresse sei. „Wir wären dann in der Lage, dafür zu sorgen, dass auch die Spielregeln des Wettbewerbs eingehalten werden“, sagte Mundt.
Eine verbesserte Anwendung des Wettbewerbsrechts bedeute nicht, wie von den Kassen moniert, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde, sagte Mundt. Würden die Regierungspläne nicht verwirklicht, bestehe aber die Gefahr, dass die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufere. So könnten über die Rabattverträge mit der Arzneimittelindustrie kleinere, innovative Pharmaunternehmen vom Markt verdrängt werden.