Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 21. Februar 2011, 16:21 Uhr
Es ist wieder so weit: Professor Dr. Justus Haucap, Chef der Monopolkommission, erzählt der Welt etwas über Apotheken. Im Auftrag der PR-Firma „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) hat Haucap in seiner Funktion als Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie ein Gutachten über den Apothekenmarkt erstellt. Die Ergebnisse sollen am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Ankündigung verrät schon, wohin die Reise gehen soll.
Die Veranstaltung steht unter der Überschrift: „Gutachten zur Liberalisierung des Apothekenmarktes“. Denn die Organisatoren sind überzeugt, dass die derzeitige Regulierung den Wettbewerb verhindert und unnötig hohe Kosten verursacht. Haucap sollte daher herausfinden, wie viel Wettbewerb der Apothekenmarkt verträgt, wie der Ordnungsrahmen aussehen könnte und welche Effizienzreserven gehoben werden sollten. Der Ökonom präsentiert hierzu sein Gutachten „Der deutsche Apothekenmarkt - Reformoptionen für eine effiziente und nachhaltige Versorgung“.
Man darf gespannt sein, mit welchen Ideen Haucap aufwartet und wie er seine Thesen mit Fakten untermauert. Zuletzt hatte der Ökonom wiederholt Apothekenketten sowie eine Lockerung der Apothekenpflicht gefordert. Um den Wettbewerbsdruck unter Apotheken zu erhöhen, ist Haucap zudem dafür, den Apothekenabschlag freizugeben. Apotheker könnten dann mit ihren Patienten über die Arzneimittelpreise verhandeln.
Überzeugt hat Haucap bislang nicht: Die Bundesregierung hatte seine Vorschläge in ihrer Stellungnahme aus dem Jahresgutachten sämtlich verworfen. Jetzt nimmt der Ökonom einen neuen Anlauf - nicht mit der Monopolkommission, sondern der INSM. Deren Zweck ist die „Konzeption, Durchführung und Begleitung von Maßnahmen der strategischen Öffentlichkeitsarbeit, die in der breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz einer freiheitlichen und sozialen Marktwirtschaft fördern und die Bereitschaft zu marktwirtschaftlichen Reformen erhöhen sollen“.
Hinter der für ihre PR-Arbeit nicht unumstrittenen Firma steht das Institut der deutschen Wirtschaft (IDW) in Köln. Dort wollte man auf Nachfrage keine Details zur Mitgliederstruktur verraten. Nur so viel: Ordentliche Mitglieder des IDW sind Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, dazu kommen Fach- und Regionalverbände sowie Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungssektor als außerordentliche Mitglieder.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
MitdiskutierenGeiz ist geil?
Je billiger desto besser...
Aber wie weit denken dabei die Gutachter? Wer stellt dann das "wegrationalisierte" Apothekenpersonal ein, das über ausgezeichnete pharmazeutische Qualifikation verfügt, die außerhalb der Apotheke kaum jemand zu schätzen weiß?
Ganz abgesehen von den kaufmännischen Angestellten der Apotheke, deren Kenntnisse über Warenwirtschaft und Preiskalkulation für die meisten "Einzelhändler" nicht von Belang ist... Wenn hier Kosteneinsparungen vorgerechnet werden, sollten weitere Auswirkungen auf andere Marktsegmente mit einbezogen werden, wie beispielsweise: Kaufkraft der Apothekeninhaber und -angestellten, deren Sozialabgaben, Kosten durch Falschabgabe oder -einnahme von Medikamenten - auch in Form von Behandlungskosten dadurch verursachter Gebrechen...
Nur ein kleiner Gedankensprung, den so hochgepriesene Gutachter zumindest nicht öffentlich hinbekommen.
Unlängst wurde berichtet, wie andere europäische Länder die "Öffnung" des Apothekenmarktes in Form von Ketten und Fremdbesitz wieder rückgängig machen - hier sollte man womöglich mal nachfragen, ob es dafür nicht zufällig triftige Gründe gebe...
Immer gemäß dem Motto ........................
Traue keiner Studie, die Du nicht selber in Auftrag gegeben hast...........!
Trotzdem wäre es überheblich lediglich zu meinen, wir wären jetzt in der Karnevalszeit - auch wenn manches dafür spräche.
"Die Mitglieder der Monopolkommission werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen." ... "Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. " § 45 GWB
Vielleicht sollte man einmal eine Studie zur Un-Abhängigkeit des Herrn Professor Hau-Cap anfordern !