Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Benjamin Rohrer, 15. Dezember 2011, 16:28 Uhr
Apotheken könnten durch die Absenkung der Festbeträge erneut hohe Lagerwertverluste entstehen: Im Herbst 2010 hatte der Kassenverband beispielsweise die Erstattungspreise von 20 Arzneistoffgruppen angepasst. Darunter waren absatzstarke Indikationsgruppen wie Protonenpumpenhemmer, Antidepressiva, Sartane, ACE-Hemmer, Betablocker, Antibiotika, aber auch Migräne- und Osteoporosemittel. Insgesamt waren mehr als 100 Wirkstoffe beziehungsweise Wirkstoffkombinationen in knapp 10.000 Handelsformen betroffen.
Die Festbeträge wichen damals vereinzelt um mehr als 50 Prozent von den alten Preisen ab – mit entsprechenden Folgen für die Apotheken. Während Generikahersteller in der Regel den durch die Anpassung entstehenden Lagerwertverlust erstatten, sahen sich einige Originalhersteller nicht in der Pflicht.
Der GKV-Spitzenverband hat nun alle betroffenen Unternehmen und Verbände – darunter auch die ABDA – um Stellungnahme zu den geplanten Anpassungen gebeten. Bis Anfang Februar 2012 will der GKV-Spitzenverband seine Entscheidung getroffen haben, im April sollen die neuen Festbeträge in Kraft treten.
Nach der Absenkung bleibt abzuwarten, ob die Hersteller ihre Preise auf den von den Kassen vorgegebenen Erstattungspreis absenken. Falls sie dies nicht tun, drohen den Patienten höhere Aufzahlungen.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
Mitdiskutieren#2 So überflüssig wie ein Kropf .........................
Deshalb mein Lösungsansatz:
Wenn sich schon der BMG im Verbund mit dem BMWi scheut, einheitliche ApU's in Deutschland festzulegen, dann sollten sie wenigstens:
1. Den gemeinsamenBA (die Wiege der ärztlich-pharmakologisch-klinischen [ warum eigentlich nicht: pharmazeutischen??] Weisheit!) authorisieren , nicht nur qualitativ den AM-Markt zu reglementieren sondern auch gleichzeitig die ApU's festzulegen
- VERBINDLICH FÜR ALLE GKVen -
(und nicht nur irgenwelche sich daraus ableitende "Festbeträge") .
2. Daraus folgt dann zwingend die Überflüssigkeit, einzelne Rabattverträge und dann noch für jede KrankeKasse mühsam auszuhandeln....................... (ich höre schon den Aufschrei der Rechtsanwälte und Verwaltungs-Fuzzies).
#1 ... gefällt mir nicht.
Schon die Tatsache, mit Lagerwertverlusten rechnen zu müssen missfällt mir. Aber das jetzt auch noch den Patienten weiter in die Tasche gegriffen werden soll, ist ja die Höhe...
... wieso ist man bei den GKVen nicht gleich ehrlich und sagt den Patienten, dass sie ihre Medikamente gleich selber bezahlen sollen.
Irgendwann kommt's noch soweit, dass man sich im Krankheitsfall am besten gleich auf dem Friedhof ein schattiges Plätzchen suchen kann.