Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Yvette Meißner, 01. März 2011, 15:29 Uhr
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute entschieden, dass Festbeträge für Cholesterinsenker rechtmäßig sind. Die Festbetragsgruppe der Statine sei zu Recht ausgehend von der arzneimittelrechtlichen Zulassung gebildet worden, heißt es beim Gericht. Das Urteil ist ein Rückschlag für den Pharmakonzern Pfizer, der seit 2004 eine Anpassung auf Festbetrag verweigert und versucht, gerichtlich eine Sonderstellung für seinen Cholesterinsenker Sortis (Atorvastatin) geltend zu machen.
Gleich drei Fälle zu Sortis hatte das BSG heute auf dem Tisch: Gegen die Festbetragsfestsetzung hatte nicht nur Pfizer geklagt, sondern auch ein Patient, der mit Sortis behandelt wird. Mit Klagen und Berufung hatten die Kläger allerdings erneut keinen Erfolg.
Seit dem Jahr 2005 ist Sortis zusammen mit den Wirkstoffen Fluvastatin, Lovastatin, Pravastatin und Simvastatin in der Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer zusammen gefasst. Pfizer argumentiert, dass Sortis nicht in die Festbetragsgruppe der Statine zähle, weil der Wirkstoff besondere pharmakologisch-therapeutische Eigenschaften besitze und eine therapeutische Verbesserung darstelle.
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