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Antiasthmatika

Festbeträge für Inhalatoren

APOTHEKE ADHOC, 07. Dezember 2010, 16:19 Uhr

  • Unter Festbetrag: Der GKV-Spitzenverband kann für Asthmasprays eine Preisobergrenze festlegen.Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin -

Für inhalative Antiasthmatika, die Glucocorticoide in Kombination mit langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika enthalten, werden die Kassen künftig nur noch einen noch festzulegenden Höchstpreis zahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Bildung einer entsprechenden Festbetragsgruppe beschlossen.

Die neue Gruppe umfasst die drei Wirkstoffkombinationen Beclometasondipropionat/Formoterol (Foster/Chiesi, Inuvais/Janssen-Cilag), Budesonid/Formoterol (Symbiocort/AstraZeneca), und Fluticasonpropionat/Salmeterol (Viani/GlaxoSmithKline, Atmadisc/Schwarz Pharma). Die Höhe des Festbetrags muss der GKV-Spitzenverband nun festlegen.

Bereits zum 1. November waren für Präparate mit den langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika Formoterol und Salmeterol ein Festbetrag eingeführt worden.

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