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Berufsqualifikation

EU will Apotheken für Ausländer öffnen

Désirée Kietzmann, 17. Januar 2011, 14:33 Uhr

  • Freie Niederlassung: Die EU-Kommission will, dass ausländische Apotheker in Deutschland neue Apotheken gründen können.Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin -

Nachdem Deutschland auf Drängen der EU-Kommission erst vor einem halben Jahr Korrekturen an der Bundes-Apothekerordnung vorgenommen hat, droht aus Brüssel weiterer Änderungsbedarf. Mit der Novellierung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll die Umsiedlung von Berufstätigen innerhalb Europas weiter erleichtert werden. In diesem Zusammenhang steht auch eine Regelung des deutschen Apothekengesetzes (ApoG) zur Diskussion.

Apotheker, die ihre Approbation nicht in Deutschland erworben haben, dürfen derzeit hierzulande keine neue Apotheke eröffnen. Das ApoG erlaubt ihnen lediglich, die Betriebserlaubnis für eine Apotheke, die seit mindestens drei Jahren betrieben wird, zu beantragen.

Diese Regelung sei mit dem generellen Prinzip der automatischen gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht vereinbar, heißt es in der öffentlichen Konsultation, die die EU-Kommission eingeleitet hat. Es müsse deshalb überprüft werden, ob die Regelung aufrecht erhalten werden könne.

Im Jahr 2012 will die Kommission einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. Die Konsultation läuft bis zum 15. März; eine öffentliche Anhörung ist bereits für den 21. Februar vorgesehen. Sollte das Thema in die Novelle aufgenommen werden, könnte Deutschland erneut gezwungen werden, gesetzliche Vorschriften anzupassen.

Erst im vergangenen Sommer hatte die Bundesregierung die Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker geändert, um ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Brüssel hatte moniert, Deutschland habe die Richtlinie nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2005 gilt für mehr als 800 reglementierte Berufe, die nur nach dem Erwerb bestimmter Berufsqualifikationen ausgeübt werden dürfen. Dazu zählen im Gesundheitswesen unter anderem Apotheker, Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenschwestern. Die Kommission will die Anerkennungsverfahren nun vereinfachen und hat alle Beteiligten aufgerufen, Vorschläge einzureichen.

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