Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Yvette Meißner, 20. Januar 2011, 13:37 Uhr
Der erste Teil des Pharmapakets ist abgeschlossen: Heute tritt die Pharmakovigilanz-Richtlinie in Kraft, die entsprechende Verordnung für die EU-Institutionen gilt seit Anfang des Jahres. Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen Nebenwirkungen von Arzneimitteln entdeckt, beurteilt und vermieden werden. Auch die Packungsbeilagen sollen auf Lesbarkeit und Nutzen für Heilberufler und Verbraucher geprüft werden.
Zwei Jahre hat die EU-Kommission Zeit, Rat und Parlament einen Verbesserungsvorschlag für die Beilagen vorzulegen. Die Apotheker und andere Heilberufler sollen in diesen Prozess mit eingebunden werden. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sowie biologische Arzneimittel werden künftig in der Packungsbeilage mit einem schwarzen Symbol und dem Hinweis „Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung“ versehen. Dies kann auch Arzneimittel betreffen, für die es Sicherheitsbedenken gibt.
Der Begriff der Nebenwirkungen wird erweitert: In Zukunft fallen darunter nicht nur unbeabsichtigte Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in normaler Dosierung, sondern auch solche Wirkungen, die nach Medikationsfehlern, Fehlgebrauch, Missbrauch oder Off-Label-Verwendung auftreten.
Treten Nebenwirkungen auf, müssen die Hersteller diese dann direkt in die von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA betriebene Datenbank „Eudravigilance“ eintragen. Dem System werden bereits heute Informationen zu unerwünschten Wirkungen gemeldet, die im Verlauf von klinischen Studien oder nach Markteinführung bekannt werden. Für die Eintragungen ist bislang die EMA zuständig.
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