Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 29. Oktober 2010, 09:15 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in sechs zusammengefassten Verfahren über die Zulässigkeit von Rabattsystemen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entschieden. Demnach verstoßen Rx-Boni grundsätzlich gegen die Arzneimittelpreisbindung. Kleine Rabatte können aber unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen. APOTHEKE ADHOC sprach mit dem Vorsitzenden Richter, Professor Dr. Joachim Bornkamm, über das Grundsatzurteil. Bornkamm erklärt, wo das Wettbewerbsrecht und das Arzneimittelrecht aufeinander stoßen, wieso es die Bagatellgrenze gibt und warum die Apothekerkammern trotzdem jeden Bonus verbieten könnten.
ADHOC: Sind Rx-Boni jetzt erlaubt?
BORNKAMM: Man kann eigentlich nicht sagen, dass aufgrund der Entscheidung Boni auf Rezept zulässig seien. Die Entscheidung, die unser Senat getroffen hat, ist eine Entscheidung zum Wettbewerbsrecht. Hier haben andere Apotheker geklagt, also Mitbewerber derjenigen, die diese Boni gewährt haben. Die Entscheidung sagt letztlich nur, dass in diesem Bagatellbereich wettbewerbsrechtlich gegen solche Boni nichts einzuwenden ist. Die Besonderheit dieses Falles liegt darin, dass wir dahinter stehend eine relativ strenge gesetzliche Regelung haben, nämlich die Preisbindung für Arzneimittel. Und diese Preisbindung für Arzneimittel lässt im Grunde keinerlei Ausnahmen zu.
ADHOC: Worauf begründet sich die Entscheidung?
BORNKAMM: Es sind zwei Regelungssysteme, die hier angewandt werden müssen: Das eine ist das Werberecht, das von der Zielrichtung her den Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung schützen soll, zum Beispiel vor übermäßigen Versprechungen. Das ist der Hintergrund der Regelung im Heilmittelwerbegesetz. Auf der anderen Seite stehen die Preisbestimmungen für Arzneimittel. Die haben eine vollkommen andere Zielrichtung, nämlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung. Sie sollen gewährleisten, dass auch die kleine Apotheke auf dem Land ein Auskommen hat und nicht unter einem übertriebenen Preisdruck leidet.
ADHOC: Gelten noch Festpreise für Arzneimittel?
BORNKAMM: Die Preisbestimmungen des Arzneimittelrechts sind sehr rigide, sehr streng und sehen keinerlei Ausnahmen vor. Anders als bei der Buchpreisbindung, bei der es mancherlei Rabattmöglichkeiten gibt, ist es bei Arzneimitteln noch beschränkter. Ob man das für richtig oder falsch hält, ist eine vollkommen andere Frage, die ich auch gar nicht diskutieren möchte. Darüber hat jeder seine eigene Meinung. Aber das Gesetz ist in diesem Punkte klar.
apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar
MitdiskutierenPeanuts
Rechnen wir mal liebe Richter:
Doc Morris hat 13.000 Kunden am Tag.
schätzen wir dabei 1000 verschreibungspflichtige Medikamente am Tag.
Erstattet wir ein Bonus der Hälfte der Zuzahlung. Schätzen wir vorsichtig 2,50€/Packung.
Macht am Tag einen Bonus von 2500€.
An 365 Tagen macht das etwa 1Mio. € an Bonuszahlungen.
In Worten eines bekannten Bankers sind das ja "Peanuts".
Für Richter eine Bagatelle.