Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 23. Februar 2012, 16:21 Uhr
Niemand würde bestreiten, dass die Krankenkassen Leistungen nicht bezahlen müssen, die auch nicht erbracht wurden. Und wenn jemand versucht, das Solidarsystem zu betrügen, soll er dafür bestraft werden. Weil es bei der Arzneimittelversorgung um Vertrauen geht, können die Sanktionen auch empfindlich sein – sie müssen aber im Verhältnis zur Tat stehen.
Bei Nullretaxationen ist dies nicht der Fall, weil sich die Höhe der Strafe am Wert des Arzneimittels bemisst. Angemessen und nachvollziehbar wäre es deshalb, das Honorar des Apothekers zur Disposition zu stellen.
Noch können sich die Kassen hinter Urteilen des Bundessozialgerichts verstecken, das die pädagogische Wirkung der Nullretaxation in den Vordergrund stellt. Aber auch im GKV-Lager regen sich Widerstände gegen die willkürliche Anwendung dieses Mittels.
Gerade die anderen Betriebskrankenkassen müssen befürchten, dass der Imageschaden auf sie abfärbt und ihnen in letzter Konsequenz die Versicherten davonlaufen. Vielleicht machen ausgerechnet die drei Retax-Fürsten aus ihrem Lager der Nullretaxation den Garaus. Das wäre nicht nur ironisch, es wäre vor allem gerecht.