Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 28. Juli 2010, 12:49 Uhr
Streit um die Stellung der Krankenkassen: Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) will Kassen dem Kartellverbot unterstellen. Die AOK kritisiert die geplante Änderung und beruft sich dabei auf ein juristisches Gutachten. Unterstützung erhält die Kasse jetzt von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU).
Laut AMNOG soll das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in größerem Umfang als bislang auf Kassen ausgeweitet werden. Kassen fielen dann erstmals unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und unterstünden dem Bundeskartellamt beziehungsweise den obersten Landesbehörden. Für Streitigkeiten zu Rabattverträgen wären dann nicht mehr die Landessozialgerichte, sondern die Wettbewerbsgerichte und Kartellsenate der Oberlandesgerichte (OLG) zuständig.
Die AOK fürchtet, von der Änderung besonders betroffen zu sein. Denn ihre zentrale Verhandlung von Rabattverträgen für alle AOKen könnte künftig als wettbewerbswidriges Kartell verboten werden. Um die AMNOG-Vorgabe doch noch abzuwenden, hat die AOK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis des Kartellrechtlers Professor Dr. Rainer Bechthold: Die Anwendung des Kartellrechts auf Kassen verstoße gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof habe in einem Urteil von 2009 entschieden, dass Krankenkassen keine Unternehmen seien. Zudem führe eine Anwendung des Kartellrechts zu weitreichenden Änderungen im Gesundheitswesen. Bechthold sieht die verbandsmäßige und kooperative Organisation der Kassen in Gefahr.
Die CSU greift die Befürchtungen der AOK auf: „Wir müssen aufpassen, dass die Erstreckung des euopäischen Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen nicht zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen wird“, sagte Singhammer dem Handelsblatt. Die Regierung müsse die geplante Änderung noch einmal überpüfen.
apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar
MitdiskutierenEnde der Erpressung durch Krankenkassen?
Die Kassen sind keine Unternehmen,dürfen sich aber un-
gestraft so verhalten nur ohne die Nachteile.Schöne Welt!
Wenn eine Firma mit über 40% Marktanteil dich fragt ,ob du mit dem oder jenem Preis einverstanden bist oder du bist aus dem Rennen,so ist das Erpressung.Vor allem wenn
dann der Nachsatz kommt "wir kennen da einen,der.."
Es ist richtig,daß die Eigenschaft als öffentliche Körperschaft in Frage gestellt wird,wenn Kassen als Unter-
nehmen betrachtet werden. Doch würde sie das nicht auch zu einem Verhalten zwingen,das ein Überleben des Leistungserbringers ermöglicht? Es ist schwer mit
jemandem gut zusammenzuarbeiten,der einen eher
als Feind als als Partner behandelt. Immerhin scheint die
AOK zu erkennen,daß sie berechtigt angegriffen wird.In
mancher Hitliste taucht sie,da regional organisiert gar
nicht auf.Eines würde dann entfallen, wenn Kassen
Unternehmen sind: der Zwang zur Zusammenarbeit.
Das wäre der erste Schritt in Richtung Privatapotheke,
eben nur mit rentablen Kunden.