Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Yvette Meißner, 03. Februar 2011, 13:29 Uhr
Bei der Gestaltung von Verträgen zur Hilfsmittelversorgung nehmen sich die Krankenkassen offensichtlich mehr Freiheiten heraus, als ihnen zustehen: In einem Brief an alle Kassen kritisiert das Bundesversicherungsamt (BVA), dass Kassen beim Abschluss von Verträgen zur Hilfsmittelversorgung zu stark von ihrer Macht Gebrauch machen. Die Aufsichtsbehörde klopft den Kassen unter anderem bei elektronischen Kostenvoranschlägen (eKV) und der Zertifizierungspflicht auf die Finger. Das Schreiben von Ende Dezember haben auch das Bundesgesundheitsministerium, der GKV-Spitzenverband und die Aufsichtsbehörden der Länder zur Kenntnis erhalten.
Man habe Bedenken, wenn Kassen Kostenvoranschläge für Hilfsmittel nur noch elektronisch entgegen nehmen, heißt es in dem Schreiben. Für Apotheker ist die Vorgabe des BVA vor allem für den Vertrag mit der Barmer GEK/Techniker Krankenkasse (TK) von Bedeutung: In dem seit knapp einem Jahr geltenden Vertrag wurde vorgeschrieben, dass Genehmigungen ausschließlich auf elektronischem Weg einzuholen sind. Bislang gelten allerdings noch Übergangsfristen.
Dass ausschließlich die Leistungserbringer die Kosten der externen Anbieter tragen, belaste sie einseitig, moniert das BVA. Zudem würden die Vertragspartner unangemessen benachteiligt, wenn die Kassen vorgeben, bestimmte Datenformate zu nutzen. Erklären sich Leistungserbringer mit der Nutzung von eKV einverstanden, weil sie sich davon zum Beispiel Vorteile erhofften, sei daran nichts zu beanstanden. Es müsse aber weiterhin gestattet sein, Kostenvoranschläge auf anderem Weg einzureichen, ohne dass daraus Nachteile entstünden. Für eine pauschale Rechnungskürzung, wenn die Anträge postalisch eingereicht werden, gebe es keine Rechtsgrundlage.
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