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Bundesregierung verteidigt Impfstoffvertrag

Yvette Meißner, 11. Januar 2010, 14:27 Uhr

  • Impfstoff im Überfluss: Laut Vertrag zwischen Bund, Ländern und GSK können bestellte Dosen eigentlich nicht storniert werden.
Berlin -

Für die Forschung und Entwicklung eines Pandemieimpfstoffes hat die Bundesregierung im Jahr 2005 den Pharmakonzernen GlaxoSmithKline und Novartis jeweils 10 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt. Bedingung der finanziellen Zuwendung waren anschließende Verhandlungen über die Versorgung mit Vakzinen im Pandemiefall. Das geht aus der Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Bereits 2002 hatte eine Expertengruppe die Grundlagen für einen nationalen Pandemieplan entwickelt. Mit der Ausbreitung des Vogelgrippevirus drei Jahre später sollten dann konkrete Maßnahmen folgen. „Impfstoffe wurden schon damals als zentrales Instrument der Pandemiebekämpfung angesehen“, heißt es in der Antwort. Eine „schnelle Versorgung mit wirksamen Impfstoffen im Pandemiefall“ sei aber nur durch die Kooperation mit der Industrie möglich.

Der Schutz der Bevölkerung im Pandemiefall habe bei Vertragsabschluss im Vordergrund gestanden, rechtfertigte die Bundesregierung einzelne Klauseln - so zum Beispiel die Abnahme bereits produzierter, aber „veralteter“ Chargen im Falle einer Änderung des Pandemievirus. Auch die Möglichkeit einer teilweisen Stornierung der bestellten Impfstoffdosen war im Vertrag nicht vorgesehen.

Nach wie vor weigert sich die Regierung, die Verträge öffentlich zu machen: Bund und Länder hätten sich verpflichtet, entsprechende Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Veröffentlichung fällt aus Sicht der Bundesregierung „eindeutig unter diese Klausel“. Die Verhandlungen wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe durchgeführt, in der neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vertreten waren. Externe Experten wurden nicht hinzugezogen.

Die Wahl von GSK und Novartis als Vertragspartner habe ausschließlich auf fachlichen Gründen beruht, so die Bundesregierung. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens, bei dem acht europäische Impfstoffhersteller einbezogen waren, wurden die beiden Unternehmen „zu zielführenden Gesprächen“ eingeladen. Eine öffentliche Ausschreibung hatte es damals nicht gegeben.

Die Bundesregierung hatte 2007 mit GSK und 2009 mit Novartis entsprechende Lieferverträge abgeschlossen. Darin verpflichteten sich die Hersteller dazu, im Fall einer Pandemie jeweils bis zu 82 Millionen Impfdosen für die zweimalige Immunisierung der gesamten deutschen Bevölkerung bereitzustellen. Wie viele Dosen die Länder nach den Nachverhandlungen von GSK abnehmen müssen, wird sich im Laufe dieser Woche herausstellen.

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