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Patienteninformation

Bundesregierung gegen EU-Pläne

Désirée Kietzmann, 16. April 2008, 19:39 Uhr

  • Werben oder informieren? Das Konsultationspapier der EU-Kommission stößt bei der Bundesregierung auf Kritik.Foto: EC
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Berlin -

Die Bundesregierung hat offenbar erhebliche Vorbehalte gegen die Pläne der Europäischen Kommission, die Verbreitung bestimmter Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel durch das Internet und andere Massenmedien künftig zu erlauben. Die Bundesregierung begrüße zwar grundsätzlich bessere Informationen für Patienten, glaube jedoch, dass es den Herstellern schwer fallen werde, „unbeeinflusste, objektive Informationen“ bereitzustellen, berichtet das „Ärzteblatt“ unter Berufung auf ein Schreiben der deutsche Regierung an die Brüsseler Behörde. Die Informationsangebote der Industrie bewegten sich schon jetzt in einer Grauzone zwischen Werbung und Information, heißt es demnach weiter.

In Vorbereitung einer entsprechenden EU-Richtlinie spricht sich die Kommission in einem Konsultationspapier dafür aus, das bestehende Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikament beizubehalten. Jedoch soll die pharmazeutische Industrie die Verbraucher künftig über Eigenschaften, klinische Studien, prophylaktische Effekte sowie Preise ihrer Produkte über die Medien informieren dürfen. Spezielle Qualitätskriterien sollen dabei sicher stellen, dass die Informationen keinen werblichen Charakter haben.

Überraschenderweise stoßen die Pläne der Kommission auch auf Ablehnung der Industrie. Die Europäische Vereinigung der Pharmazeutischen Industrie und Verbände (EFPIA) sieht in „Massenmedien keine geeigneten Mittel, um den Bürgern Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente zu vermitteln“, sagte EFPIA-Präsident Arthur Higgins. Die Industrie sei kein Verfechter der so genannten „direct-to-consumer“-Werbung, die derzeit nur in den USA und Neuseeland erlaubt ist, sagte Higgins.

Bei konkreten Anfragen von Patienten möchte die Industrie jedoch „qualitativ hochwertige Informationen“ über verschreibungspflichtige Medikament zur Verfügung stellen dürfen. Für Patienten, die aktiv nach Informationen suchen, möchte die Industrie diese zum Beispiel auf Internetseiten anbieten. Die EFPIA spricht sich dabei gegen ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes nationales Überwachungssystem aus und schlägt einen europaweiten Verhaltenskodex für Gesundheitsinformationen vor. Andernfalls befürchtet die EFPIA einen „Flickenteppich“ an unterschiedlichen Interpretationen und Umsetzungen.

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