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Verordnungsausschluss

BMG lässt bei Gliniden nicht locker

APOTHEKE ADHOC, 28. Oktober 2010, 14:04 Uhr

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Berlin -

Während öffentlich noch immer über die geplanten neuen Vorgaben für die vergleichende Nutzenbewertung diskutiert wird, bremst das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) schon bei aktuellen Beschlüssen aus. Bereits zum zweiten Mal fordert das Ministerium eine ergänzende Stellungnahme zum beabsichtigten Ausschluss der Glinide aus dem GKV-Leistungskatalog.

Das BMG hebt in seinem Schreiben vor allem auf wirtschaftliche Aspekte ab. Der G-BA soll angeben, mit welchen Einsparungen die Kassen durch den Ausschluss der Glinide rechnen können. Der G-BA sei auf diese Frage in seiner ersten Antwort nicht eingegangen.

Daneben bezieht sich das BMG auf mögliche Folgen des geplanten Ausschlusses. Der G-BA hatte kritisiert, dass zu den Gliniden keine Langzeitstudien mit patientenrelevanten Endpunkten vorlägen. Gleichzeitig gebe es mit Metformin und den Sulfonylharnstoffen Substanzen, deren Nutzen erwiesen sei. Das BMG weist nun darauf hin, dass diese Wirkstoffe wegen möglichen Kontraindikationen und Unverträglichkeiten nicht bei allen Diabetikern eingesetzt werden könnten.

In diesen Fällen lässt der G-BA laut einem Therapiehinweis den Einsatz des Dipeptidyl-Peptidase-4-Hemmers Vildagliptin zu. Der Wirkstoff ist derzeit nur in Form der Originalpräparate Galvus (Novartis) und Jalra (Schwarz Pharma) verfügbar und dementsprechend hochpreisig (93,83 Euro für 90 Tabletten). Das BMG will deshalb vom G-BA wissen, wie nach einem Ausschluss der Glinide Mehrkosten für die Kassen vermieden werden sollen.

Abschließend wird der G-BA erneut auf die Sichtweise des BMG zur Nutzenbewertung hingewiesen: Behauptungen, es bestehe kein Zusammenhang zwischen arzneimittelrechtlicher Zulassung und patientenrelevantem Nutzen, seien falsch. Ein Arzneimittel sei grundsätzlich für die Behandlung der zugelassenen Indikationen geeignet. Der G-BA dürfe Medikamente deshalb nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten. Das Verfahren ist bis zur nächsten Antwort des G-BA nun weiter unterbrochen.

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