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Analgetika

Bayer: 10 Tage statt 10 Gramm

Désirée Kietzmann, 04. Februar 2010, 11:29 Uhr

  • Keine Stigmatisierung: Bayer fordert eine Packungsgrößenbegrenzung auf Grundlage der Therapiedauer.Foto: Elke Hinkelbein
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Frankfurt -

Der Pharmakonzern Bayer hat Probleme mit der geplanten Rezeptpflicht für Analgetika-Großpackungen. Der verantwortungsvolle Umgang hänge vor allem von der Beratung ab: „Die Arzneimittelsicherheit wird durch die Apothekenpflicht sichergestellt, sie ist keine Frage der Packungsgröße“, sagte Dr. Marianne Petersen-Braun, wissenschaftliche Sprecherin für die OTC-Sparte des Konzerns. Mit den Ergebnissen einer Umfrage unter Apothekenmitarbeitern und Patienten soll nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von einer sinnvolleren Lösungen überzeugt werden.

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Begrenzung, aber wir haben etwas gegen die Stigmatisierung einer ganzen Arzneistoffklasse“, so Petersen-Braun. Eine Reduzierung der Packungsgröße auf im Durchschnitt 20 Tabletten, wie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geplant, schaffe ungerechtfertigtes Misstrauen bei den Verbrauchern.

Nach den Vorstellungen von Bayer soll wenigstens die Therapiedauer als Kriterium zur Vereinheitlichung herangezogen werden: Der Konzern will die Packungsgrößen der OTC-Analgetika auf zehn Tagesdosen begrenzen. Bei einer maximalen Tagesdosis von drei Gramm Acetylsalicylsäure wären damit maximal 60 Tabletten pro Packung erlaubt.

Der Vorschlag, den der Konzern zusammen mit dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) entwickelt hat, orientiert sich an der Regelung für den Wirkstoff Naproxen: Die derzeit geltende maximale OTC-Packungsgröße von 7,5 Gramm entspricht zehn Tagesdosen à  750 Milligramm Naproxen. Der Vertreter des BAH hatte den Vorschlag in der Sitzung des Sachverständigenausschusses im Januar vorgestellt, jedoch keine Mehrheit gefunden.

Ob Tablettenzahl oder Therapiedauer - ein Problem bleibt: Laut Arzneimittelgesetz dürfen Wirkstoffe nur dann der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn ihre Anwendung ohne ärztliche Überwachung mit besonderen Risiken verbunden ist oder wenn sie häufig missbraucht werden. Nach Angaben von Bayer liegen jedoch keine neuen Daten vor, die das Risikoprofil von Acetylsalicylsäure veränderten. Aus Anwendungsbeobachtungen hätten sich auch keine Hinweise auf Missbrauch ergeben. Ob die Kriterien für die geplante Rezeptpflicht überhaupt erfüllt sind, muss nun das BMG entscheiden.

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