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GKV-Leistungskatalog

BAH: Nikotinpräparate auf Rezept

Désirée Kietzmann, 01. Oktober 2010, 10:08 Uhr

  • Erstattung als Ausnahme: Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) will, dass Nikotinersatzpräparate Kassenleistung werden.Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin -

Raucherentwöhnung als Kassenleistung: Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) macht sich dafür stark, dass Arzneimittel für die Nikotinersatztherapie künftig in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden. Die Präparate Nicotinell, Nicorette und Niquitin der Mitgliedsfirmen Novartis, McNeil und GlaxoSmithKline seien kosteneffizient für die Krankenkassen, heißt es zur Begründung.

Infolge der vermehrten erfolgreichen Rauchausstiege und der dadurch vermiedenen Folgeerkrankungen führt die Nikotinersatztherapie laut BAH bereits nach zwei bis drei Jahren zu Einsparungen. Diese würden die Kosten der Erstattung - pro Jahr 22 Millionen Euro - kompensieren und sogar zu zusätzlichen Entlastungen der Solidargemeinschaft führen, argumentiert der BAH.

Aktuell zählen Präparate zur Raucherentwöhnung generell zu den Lifestyle-Arzneimitteln und sind damit - egal ob verschreibungspflichtig oder nicht - von der Erstattung ausgeschlossen. Produkte zur Nikotinersatztherapie sind als OTC-Arzneimittel zudem ohnehin von den Anwendern selbst zu bezahlen.

Der Verband schlägt vor, die Erstattung durch eine Ausnahmeregelung zu ermöglichen. Demnach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegen, in welchen Fällen Arzneimittel zur Raucherentwöhnung doch verordnet werden dürfen.

Im vergangenen Jahr hatte der G-BA empfohlen, dass Arzneimittel zur Raucherentwöhnung für Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), die an Disease Management Programmen (DMP) teilnehmen, erstattet werden sollten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat darauf bislang nicht reagiert.

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