PHOENIX - Apotheken Management Center Regeneratio B12® APOTHEKE ADHOC Stellenmarkt
Wort & Bild Verlag
ACA Müller ADAG Pharma AG
APOTHEKE ADHOC - Quiz
EU-Richtlinie

Ausländer sollen Apotheken gründen dürfen

Janina Rauers, 30. September 2011, 12:06 Uhr

  • Mehr Niederlassungsfreiheit: Die EU-Kommission will, dass Apotheker aus anderen EU-Ländern in Deutschland Apotheken eröffnen dürfen.Foto: e3000
Anzeige Bewerben Sie sich jetzt!
Berlin -

Eigentlich kennt die EU-Kommission keine Zurückhaltung, wenn es um das Thema Binnenmarkt für Apotheken(ketten) geht. Dass Apotheker aus dem europäischen Ausland in Deutschland keine Apotheken neu eröffnen dürfen, sieht man in Brüssel kritisch. Doch das Instrument des Vertragsverletzungsverfahrens lässt sich diesmal nicht nutzen, denn die Schutzklausel ist in der sogenannten Berufsqualifikationsrichtlinie ausdrücklich erlaubt. Jetzt will die Generaldirektion Binnenmarkt die Richtlinie überarbeiten - und die Ausnahme kippen.

Approbierte aus anderen EU-Staaten dürfen in Deutschland derzeit nur Apotheken übernehmen, die mindestens drei Jahre alt sind. Dies stimmt laut Kommission nicht mit dem allgemeinen Grundsatz der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen überein und stellt eine Diskriminierung von Apothekern in der EU dar. Nach einer öffentlichen Konsultation hat die Brüsseler Behörde die Streichung der Klausel in das Grünbuch übernommen, mit dem die Richtlinie überarbeitet werden soll.

Bei der ABDA stößt die Forderung auf Widerstand. Die derzeit geltende „3-Jahres-Klausel“ diene als Korrektiv für die im europäischen Vergleich äußerst liberale Niederlassungsfreiheit in Deutschland, heißt es in einer Stellungnahme. Die Beschränkung sollte „angesichts der denkbaren weitreichenden praktischen Auswirkungen - zu denen nicht einmal eine rudimentäre Folgenabschätzung vorliegt - nicht vorschnell geopfert werden“. Eine Abschaffung der Klausel unter Vorbehalt sei aufgrund des Bestandsschutzes für die dann neu eröffneten Apotheken ebenfalls ungeeignet.

In der ersten Fassung der Richtlinie von 1985 war die Klausel damit gerechtfertigt worden, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Niederlassungsbeschränkungen bestünden und dass es daher zu früh sei vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten „die Auswirkungen der Anerkennung [...] auf die Ausübung der Tätigkeit des Apothekers als Inhaber einer seit weniger als drei Jahren der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheke ausdehnen müssen“. Allerdings wurden Kommission und Rat aufgefordert, das Problem später erneut zu prüfen.

Komplettansicht
Sie müssen sich zuerst anmelden um an der Diskussion teilnehmen zu können
Anzeige APO-Audit: Jetzt anmelden!

Newsletter

Newsletter kostenlos abonnieren

Anzeige
Jetzt verfügbar

Verkaufsstart von Regeneratio B12® Mehr

Kommentar

Der Wahn des Großkunden

Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr

Facebook - Fanblock

Porträt

Der Tag der Apotheke

Am 10. September 1998 fand der Tag der Apotheke zum ersten Mal statt, damals unter dem Motto „Ihre Apotheke macht's möglich“. Seitdem informieren Apotheker jedes Jahr über verschiedene Themen. Die... Mehr

Weiteres