Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 16. März 2010, 18:23 Uhr
Großpackungen von Analgetika werden nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auch künftig ohne Rezept erhältlich sein. Der Entwurf zur 9. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sieht jedenfalls keine Unterstellung unter die Rezeptpflicht von Großpackungen vor.
Im Vorfeld hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gefordert, dass bestimmte Analgetika nur noch in Kleinpackungen ohne Rezept abgegeben werden dürfen. Im Fall von Acetylsalicylsäure (ASS) sollte die Höchstmenge auf zehn Gramm Wirkstoff beschränkt werden - das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff. Für Ibuprofen war eine Obergrenze von acht Gramm vorgesehen. Schließlich gebe es auch bei Paracetamol eine Höchstgrenze, so die Begründung. Doch das BMG folgte dieser Argumentation nicht. Dem Vernehmen nach sah es die Kriterien für eine Rezeptpflicht nicht erfüllt.
Endgültig ist die Entscheidung aber noch nicht. Die betroffenen Verbände können zu dem von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) und Verbraucherschutzministern Ilse Aigner (CSU) gezeichneten Entwurf noch bis zum 9. April ihre Stellungnahme abgeben. Die neue AMVV soll zum 1. August in Kraft treten.