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Packungsgrößenverordnung

Arzneimittelpackungen auf dem Prüfstand

Désirée Kietzmann, 30. Dezember 2009, 12:40 Uhr

  • Therapiegerechte Größen: Das BMG überarbeitet die Packungsgrößenverordnung.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will nach Informationen von APOTHEKE ADHOC die Packungsgrößenverordnung (PackVO) grundlegend überarbeiten. Nachdem das 2004 eingeführte Regelwerk bislang einmal jährlich aktualisiert wurde, ist einem BMG-Sprecher zufolge dieses Mal eine „Generalüberholung“ geplant. Mit einem ersten Entwurf ist den Angaben zufolge deshalb erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Ziel der Novelle sei es, therapiegerechte Packungsgrößen festzulegen. Denn bei vielen Arzneimitteln orientieren sich die aktuellen Stückzahlen nicht an Behandlungsleitlinien. Vorschläge zur Umsetzung lässt das BMG derzeit erarbeiten. In einer externen Studie werden nicht nur die aktuell geltenden Messzahlen, sondern auch die Kategorisierung der Arzneimittelklassen überprüft.

Ob die erarbeiteten Vorschläge, die noch unter der alten Bundesregierung beauftragt wurden, berücksichtigt werden, ist anscheinend noch offen. Das BMG will eigenen Angaben zufolge voraussichtlich im Frühjahr 2010 darüber entscheiden, ob die noch ausstehenden Ergebnisse der Studie für weitere Erörterungen in den Fachkreisen Anlass geben oder nicht.

Ob die aktuelle Diskussion um die Austauschbarkeit von rabattierten Arzneimitteln Mitauslöser für die grundlegendere Überarbeitung ist, wollte das BMG nicht weiter kommentieren. „Im Rahmen der Generalüberholung werden alle Aspekte bewertet, die für eine sachgerechte Neugestaltung der PackVO von Nöten sind“, teilte das BMG auf Anfrage mit.

Denkbar wäre die Einführung von Toleranzwerten bei der Definition der Normgrößen; Kritiker sehen allerdings den Gesetzgeber gefragt: Zunächst müsse die Frage der Identität geklärt und eine Kongruenz zwischen Sozial- und Arzneimittelrecht hergestellt werden. Erst dann ließe sich klären, ob 98 gleich 100 Tabletten sind.

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