Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Désirée Kietzmann, 11. Oktober 2010, 14:35 Uhr
Die Apotheker sind nicht bereit, für eine Umstellung des Großhandelshonorars den Kopf hinzuhalten. In München forderte die Hauptversammlung der Apotheker den Gesetzgeber auf, die bisherige Vergütungssystematik für den Großhandel beizubehalten beziehungsweise dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Änderung die Apotheken finanziell nicht belastet werden. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Bei der eigenen Vergütung fordern die Apotheker sogar eine „nachhaltige Anhebung“. Seit 2004 sei keine Anpassung mehr vorgenommen worden, wobei sich die Handelsspanne rückläufig entwickelt habe. Gleichzeitig seien die Betriebskosten gestiegen, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Antrags, der auf dem Deutschen Apothekertag diskutiert wurde.
Zudem wollen die Apotheker ihr in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickeltes Konzept wieder in die Diskussion bringen. Dem Garantiepreismodell zufolge sollen Ärzte künftig nur noch Wirkstoffe und die Dosierung verordnen, die Auswahl des Präparates bleibt dem Apotheker überlassen. Den Kassen sollen im Generikabereich festgelegte Preise garantiert werden. Nach Berechnungen der ABDA ließen sich mit dem Konzept in Verbindung mit einem kassenübergreifenden Medikationskatalog 2,35 Milliarden Euro sparen.
Bei Dauermedikationen wollen die Apotheker künftig mehr Verantwortung übernehmen. So soll ein Versorgungsmodell entwickelt werden, dass die verlängerte Medikation durch die Apotheke ermöglicht. Die sogenannte verlängerte Verschreibung werde in anderen Ländern bereits erfolgreich praktiziert. Für den Start des Modells seien Typ-I-Diabetiker, Hypertoniker oder Asthmatiker geeignet.
Im Bereich Pharmakovigilanz sprechen sich die Apotheker dafür aus, eine zentrale Datei über Medikationsfehler in Kooperation mit anderen Heilberufen zu etablieren. Beim Packungsdesign sollen konkretere Vorgaben Verwechslungen ausschließen. Die Wirkstoffe sollen nach Art und Menge an hervorgehobener Stelle und in mindestens halb so großer Schrift wie die Bezeichnung des Arzneimittels angeben sein.
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