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Apotheker müssen Abschlag verhandeln

Alexander Müller, 27. April 2010, 12:18 Uhr

  • Neue Runde: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) muss mit dem GKV-Spitzenverband über den Kassenabschlag für 2010 verhandeln.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Während vor den Sozialgerichten noch über den Schiedsspruch zum Kassenabschlag für das vergangene Jahr gestritten wird, müssen der Deutscher Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband schon in neue Verhandlungen treten - um den Abschlag für 2010 auszuhandeln. Die Apotheker haben diesbezüglich schon bei den Kassen angeklopft, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Laut Sozialgesetzbuch muss die Höhe des Kassenabschlags für jedes Jahr neu vereinbart werden. Der Schiedsspruch - sollte er umgesetzt werden - gilt nur für das Jahr 2009. Um nicht wegen schuldhaften Verzögerns die Verhandlungen zu gefährden, hat der DAV deshalb schriftlich um ein Treffen mit den Kassen gebeten. Man befinde sich in der Terminfindungsphase, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Nichts Neues gibt es in Sachen Schiedsverfahren. Die Klage der Krankenkassen ist beim Sozialgericht Berlin anhängig, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Ende 2009 hatte die unabhängige Schiedskommission eine Absenkung des Kassenabschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro beschlossen. Dagegen hatten die Kassen geklagt. Möglicherweise wird der GKV-Spitzenverband seiner kurzen Klagebegründung vom 9. Februar eine umfangreichere Begründung folgen lassen. Diese ist einer Sprecherin zufolge in Bearbeitung.

Der DAV hatte im Eilverfahren die sofortige Vollstreckung des Schiedsspruchs beantragt, damit der neue Abschlag vorläufig umgesetzt werden kann. Das Sozialgericht hatte dies abgelehnt. Die Berufung des DAV ist beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg anhängig, auch in diesem Fall gibt es noch keinen Termin.

Vor dem LSG haben die Apotheker die letzte Chance, sofort rückwirkend für 2009 auf der Basis des neuen Abschlags von 1,75 Euro vergütet zu werden. Die endgültige Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren, das bis vor das Bundessozialgericht gebracht werden kann.

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