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Versorgungsgesetz

Apotheker dürfen keine MVZ mehr gründen

Benjamin Rohrer, 07. Juni 2011, 10:17 Uhr

  • Nur für Ärzte und Kliniken: MVZ sollen nach dem Willen der Koalition nicht mehr von nichtärtzlichen Leistungserbringern gegründet werden dürfen.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Apotheker sollen in Zukunft keine Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr betreiben dürfen. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition kommen künftig nur Vertragsärzte und Krankenhäuser als Betreiber in Frage. „Sonstige Leistungserbringer […], die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sind künftig nicht mehr berechtigt, MVZ zu gründen“, heißt es im ersten Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und FDP für eine Einschränkung der Besitzrechte ausgesprochen; zuletzt hatte aber die CDU gewackelt. Laut Neuregelung sollen MVZ nur noch von Leistungserbringern betrieben werden dürfen, „die den Großteil der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung der Versicherten leisten“. Damit die Ärzte „unabhängig von sachfremden Erwägungen“ bleiben, soll der ärztliche Leiter selbst im Versorgungszentrum praktizieren und in medizinischen Fragen weisungsfrei sein.

MVZ wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 zugelassen. Heute gibt es fast 1600 Einrichtungen. Knapp die Hälfte wird von Vertragsärzten betrieben, 38 Prozent von Kliniken. Nach einer Erhebung aus dem Jahr 2008 gehören etwa 10 Prozent anderen Leistungserbringern, wiederum 10 Prozent davon Apothekern.

Einer davon ist Udo Laskowski. Der Apotheker ist gemeinsam mit zwei Ärzten Gründer und Gesellschafter des „MVZ Tellingstedt“ in Schleswig Holstein. Er befürchtet, dass sich mit der geplanten Neuregelung die Versorgung auf dem Land verschlechtert: „In solchen Regionen brauchen wir kleine Zentren; die Klinikkonzerne sind eher an großen, von Fachärzten dominierten MVZ in Städten interessiert.“

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