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Apothekenbetriebsordnung

ApBetrO tritt im Mai in Kraft

Benjamin Rohrer, 08. Februar 2012, 16:20 Uhr

  • Die letzten Meter: Die neue ApBetrO tritt im Mai in Kraft.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Nach mehreren Verzögerungen geht es nun Schlag auf Schlag: Schon am 1. Mai soll die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) in Kraft treten. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Der Bundesrat wird am 30. März abschließend über die Novelle beraten.

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Das BMG hat die Verordnung der Länderkammer bereits zugeleitet. Die Drucksache wurde inzwischen auch den Bundesländern zugestellt. Für die Beratungen im Gesundheitsausschuss hat der Bundesrat einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von sechs Wochen. Bis zur Abstimmung im Plenum tagt der Ausschuss noch zwei Mal: am 15. Februar und am 14. März. Weil der Bundesrat im April überhaupt nicht zusammen kommt, kommt nur noch der 30. März als Abstimmungstermin in Frage. Eine Tagesordnung gibt es aber noch nicht.

Dass die ApBetrO im Bundesrat eine Mehrheit bekommt, gilt als wahrscheinlich. Schleswig-Holstein hatte nach der Zustimmung im Kabinett als erstes Land signalisiert, im Bundesrat für die Novelle zu stimmen. Auch Brandenburg begrüßt die vom BMG eingearbeiteten Änderungen, stellte aber klar, dass es in einigen Punkten noch Gesprächsbedarf gebe. Die ApBetrO tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – in der Regel ist dies zwei bis vier Wochen nach dem Votum des Bundesrats.

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apotheke adhoc Debatte 4 Kommentare

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Community Mitglied 08. Februar 2012, 20:56 Uhr
#4 Die nächste ApBetrO ....................

............. machen WIR !

Die Politik fordert uns Apotheker/innen doch auf, endlich Farbe zu bekennen.

Abgesehen davon, daß mich dieser Ansatz der Politik reichlich überrascht
- haben ABDA/BAK/DAV/LAK/LAV denn in der Vargangenheit NUR GESCHLAFEN ??? -

Warum legen nicht WIR dem BMG die Entwürfe für solche Verordnungen vor ??
Es geht um UNSEREN Berufsstand, UNSERE Berufsausübung, UNSERE Berufsauffassung !
www.apothekerprotest.de

Community Mitglied 08. Februar 2012, 19:03 Uhr
#2 @ #1 Sorgfalt

Nach "Lektüre" der vorliegenden Version und aus der Erfahrungen nach dem ersten RefE heraus muss ich gestehen, DASS man in der Tat ein Jurastudium braucht, um alle Facetten der kommenden Verordnung zu verstehen und auch die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Ich erwarte von der ABDA, dass sie mir eine vernünftige Interpretation vorlegt - aber für eine sorgfältige Arbeit brauchen auch Fachleute ordentlich Zeit. Denn uns ist nicht geholfen, wenn die vielen Fußangeln, die absichtlich oder aus Dummheit in der Ergüssen dieses Ministerium stecken (die aktuelle Version weicht vom ReF erheblich ab - sowohl positiv wie auch negativ !), erst hinterher ans Tageslicht kommen. Und dass die Kostenschätzungen durch Kartenlegen zu ermitteln sind, sollte klar sein: Denn sowohl die angeblichen Einsparungen wie auch die zu erwartenden Belastungen sind von Apotheke zu Apotheke äusserst verschieden und sicherlich auch davon abhängig, was die Pharmazieräte künftig fordern werden.

Community Mitglied 08. Februar 2012, 19:03 Uhr
#2 @ #1 Sorgfalt

Nach "Lektüre" der vorliegenden Version und aus der Erfahrungen nach dem ersten RefE heraus muss ich gestehen, DASS man in der Tat ein Jurastudium braucht, um alle Facetten der kommenden Verordnung zu verstehen und auch die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Ich erwarte von der ABDA, dass sie mir eine vernünftige Interpretation vorlegt - aber für eine sorgfältige Arbeit brauchen auch Fachleute ordentlich Zeit. Denn uns ist nicht geholfen, wenn die vielen Fußangeln, die absichtlich oder aus Dummheit in der Ergüssen dieses Ministerium stecken (die aktuelle Version weicht vom ReF erheblich ab - sowohl positiv wie auch negativ !), erst hinterher ans Tageslicht kommen. Und dass die Kostenschätzungen durch Kartenlegen zu ermitteln sind, sollte klar sein: Denn sowohl die angeblichen Einsparungen wie auch die zu erwartenden Belastungen sind von Apotheke zu Apotheke äusserst verschieden und sicherlich auch davon abhängig, was die Pharmazieräte künftig fordern werden.

Community Mitglied 08. Februar 2012, 17:59 Uhr
#1 Sind wir Juristen?

Gibt es endlich mal eine "Light"(=Licht)-Version der neuen Verordnung? Zu unser aller Erleuchtung. Ist die ABDA nicht in der Lage, Ihrem Fußvolk die einzelnen Veränderungen klar und deutlich darzulegen, vor allen Dingen auch die Kostenseite?! Oder muss ich sinnigerweise noch ein Jurastudium absolvieren, um mich gegen die vielen Anfeindungen (Krankenkassen, Politik, Presse, eigene Standesvertretung) wehren zu können?

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