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Generikaaustausch

AOK kann sich freuen

Alexander Müller, 07. Oktober 2009, 14:30 Uhr

  • Lachender Dritter: AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann freut sich über einen LG-Beschluss zur Substitution.
Berlin -

Der AOK spielt der aktuelle Beschluss des Landgerichts (LG) Hamburg in die Hände. „Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns bestätigt: Nicht die Zahl der Pillen ist entscheidend, sondern die Packungsgröße“, sagte Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer der AOK in Sachen Rabattverträge, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Im Rahmenvertrag existiere derzeit keine eindeutige Regelung, deshalb seien jetzt die Gerichte am Zug, sagte Hermann.

Solange die Entscheidungen so ausfallen wie in Hamburg, dürfte die AOK zufrieden sein. Mit einer einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht die Rabattverträge der Kasse gestärkt. Bei der Substitution wirkstoffgleicher Arzneimittel komme es alleine auf die Kategorie nach der Packungsgrößenverordnung (N1/N2/N3) an, so die Richter in einem Rechtsstreit zwischen den Herstellern KSK Pharma und Biomo.

Diese Position vertritt grundsätzlich auch die AOK. „Ob es sinnvoll ist, dass es N3-Packungen mit 60 und 100 Pillen gibt, ist eine andere Frage“, ergänzte Hermann. Dies sei aber Sache des Verordnungsgebers; das Bundesgesundheitsministerium könne die Vorgaben für die Packungsgrößen jederzeit per Rechtsverordnung ändern. „Nicht zielführend“ ist aus Hermanns Sicht, dass grundsätzlich die kleinste Packung abgegeben werden muss, wenn die Stückzahl auf dem Rezept nicht vermerkt ist. Auch hier sei eine Anpassung der Vorschriften möglich, so Hermann.

Einen Eingriff in die Therapiehoheit des Arztes - wie vom Branchenverband Pro Generika moniert - kann Hermann in der Entscheidung des LG Hamburg nicht erkennen: „Bei Wirkstoffverschreibungen hat der Arzt seine Therapiefreiheit schon immer abgegeben. Er kann aber - auch bei den Rabattverträgen - immer auch verbindlich eine Verschreibung ausstellen.“

Im Übrigen habe sich Pro Generika nie für die Therapiefreiheit eingesetzt, so Hermann. „Pro Generika ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, der davon lebt, dass der Arzt seine Therapiefreiheit nicht wahrnimmt“, sagte der Vize der AOK BAden-Württemberg.

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