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Arzneimittelbewertung

Ärzten reicht Nutzenbewertung nicht

dpa/APOTHEKE ADHOC, 18. Januar 2011, 13:45 Uhr

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Berlin -

Kurz vor dem Start der frühen Nutzenbewertung hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Kritik an dem neuen Verfahren geäußert. Die Ärzte monieren, dass auch Präparate ohne Zusatznutzen weiterhin von den Kassen übernommen werden. „Das bedeutet, dass der Patient auch über Jahre nach der Zulassung mit Arzneimitteln behandelt wird, die nicht ausreichend auf ihre Überlegenheit gegenüber anderen Mitteln und ihre Sicherheit untersucht sind“, sagte AkdÄ-Vorsitzender Professor Dr. Wolf-Dieter Ludwig.

Künftig verhandeln Industrie und Krankenkassen auf Grundlage der Schnellbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den Preis für neue Arzneimittel. Wird kein Zusatznutzen gefunden, gilt der Festbetrag. Ein Ausschluss von der Verordnungsfähigkeit ist erst durch eine spätere Nutzenbewertung möglich.

Beim G-BA befürchtet man allerdings, dass sich die Industrie mit Untersuchungen zum tatsächlichen Nutzen ihrer Präparate eher zurückhaltend sein wird. „Möglicherweise verschlechtert sich die Studienlage hier sogar, weil die Hersteller nun sagen können: Es gab doch schon eine frühe Nutzenbewertung, wofür sollen wir weitere Studien finanzieren und durchführen“ sagt G-BA-Vorsitzender Dr. Rainer Hess. Es fehle eine Pflicht für die Firmen, von sich aus die Zweckmäßigkeit der Präparate zu beweisen, kritisierte Hess.

Am Donnerstag will der G-BA die letzten Details in seiner Verfahrensordnung beschließen. Wegen großen Zeitdrucks ist geplant, dass, anders als üblich, ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums den Beschluss noch in der Sitzung billigt.

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