Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 09. November 2011, 15:57 Uhr
Demnach müssen künftig alle Rezeptsammel- und Arzneimittelabholstellen von den zuständigen Behörden erlaubt werden. Voraussetzung dafür soll immer ein Bedarf sein, also eine drohende Unterversorgung. Sammel- und Abholstellen können unabhängig voneinander genehmigt werden.
Allerdings dürfen Versandapotheken laut ABDA-Vorschlag nur Arzneimittelabholstellen, jedoch keine Sammelstellen für Rezepte oder sonstige Arzneimittelbestellungen betreiben. Sie sollen sich auf „versandhandelstypische Bestellwege“ wie Internet oder Post beschränken. Diese Kanalisierung, die genaugenommen das Ende von Pick-up in seiner heutigen Form bedeuten könnte, ist aus Sicht der ABDA wichtig, da im Versandhandel kein direkter Kontakt zwischen Apotheke und Patient besteht.
Damit die Bedarfsprüfung für Abholstellen greift, soll der Versandhandelsbegriff im Apothekengesetz (ApoG) präzisiert werden: Demnach muss die Apotheke den unverzüglichen Versand an den Endverbraucher sicherstellen – was allerdings genehmigte Abholstellen einschließt. „Dadurch soll die unbegrenzte Einschaltung gewerblicher Dritter als Empfangsboten vermieden werden“, begründet die ABDA.
Komplettansicht
apotheke adhoc Debatte 5 Kommentare
MitdiskutierenVisavia ?
Kommissionierer + Visavia + Callcanter in Bagladesh, Pakistan, Rumänien (bitte aussuchen). Verdrängt keine Präsenzapotheke ? Wenn etwas "modernes" einmal freigegeben ist, haben manche Kollegen anscheinend immer noch den Wunschtraum : Die Politik wird das dann klar und eindeutig regeln. Das hat ja bei Versandhandel + Pickup usw. auch schon wunderbar geklappt. Das wird auch beim "geregelten" Verblistern wieder wunderbar klappen ! Genauso wird es mit einem freigegeben Visavia laufen : gesetzliche Regelung schwammig > wenn es läuft weckt es Begehrlichkeiten anderer Marktteilnehmer > "Auswüchse" entstehen > aufgrund rechtlicher Bedenken kann die Politik leider nichts machen
Die Zeit des Visavia ...
wird kommen. Auch wenn die ABDA versucht die Zeit ein wenig zurück zu drehen.
Es gibt kein logisches Argument gegen den Visavia. Wenn ich per Mausklick im Internet Arzneimittel bestellen kann, dann ist die Videokonferenz mit einem Apotheker doch eher als höherwertig anzusehen, oder?
Der Visavia wird zu Unrecht als Kollegenschreck taxiert. Er wird keine Präsenzapotheke verdrängen.
Er ist einfach nur zu modern für golfspielende Kollegen ohne Investitionswillen.
KEINE ABGABE OHNE BERATUNG .........................!!?
............. in der Präsenz-Apotheke: KEIN PROBLEM !
..................An dieser - aus meiner Sicht nach wie vor gültigen Maxime - haben sich alle zu messen. +++ die bestehende Gesetzeslage (die dieses Prinzip seit dem 11a ApoG mit Füßen tritt) +++ die Politiker, die nicht müde werden, mit immer neuen Vorschlägen die Fachwelt zu überraschen +++ und auch die ABDA mit ihrer Bewertung !
**** Wer das Beratungsprinzip aushöhlt, sollte mir dann auch ehrlicherweise mitteilen, wie (und vor allem: WARUM ) ich als Präsenz-Apotheker dann immer noch beraten soll.
Nein, nicht ganz richtig so !
Den VisaVia pauschal zu verbieten, ist FALSCH und spielt sowohl dem Versand als auch Verfechtern des Dispensier-Rechts in die Hände. Zumindest die Möglichkeit, den VisaVia als Abholstation zu nutzen, ist ZWINGEND erforderlich, um Service zu bieten. Leider war die ursprüngliche Marketingstrategie von Rowa äusserst unklug, und eine Auslagerung der Bedienung an Callcenter war völlig bescheuert. Aber richtig angewandt ist der VisaVia eine geniale Errungenschaft für die Institution "Apotheke vor Ort". Hier sind fähige Juristen gefragt, geeignete Formulierungen auszuarbeiten, um einerseits moderne Technik zum Wohle der Patienten zu legalisieren, gleichzeitig aber mögliche Auswüchse zu unterbinden.
Richtig so .....
... oder möchte nach dem CoBox-Debakel noch jemand etwas ?