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AMG-Novelle

ABDA gegen „graue Märkte“

APOTHEKE ADHOC, 20. Januar 2009, 19:24 Uhr

  • Herkunft unbekannt: Laut ABDA soll Krankenhausware künftig ausnahmslos gekennzeichnet werden.
Berlin -

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur geplanten AMG-Novelle unter anderem für eine ausnahmslose Kennzeichnung von Krankenhauswaren ausgesprochen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arzneimittel über „graue Märkte“ in den ambulanten Versorgungsbereich gebracht und an Endverbraucher abgegeben werden. Neue Arzneimittel sollen künftig mit alters- und geschlechtsspezifischen Dosierungsangaben versehen sein.

Außerdem sprach sich die ABDA für ein aktives und umfassendes Medikationsmanagement unter Einbeziehung der öffentlichen Apotheken aus. Von den Kammern zertifizierte Hausapotheken sollen demnach Medikationsprofile führen und auf der Grundlage der dokumentierten Daten beraten. Zur wirtschaftlichen Belieferung sollen die Hausapotheken berechtigt werden, Arzneimittel aufgrund einer Zeitraumverordnung als Fertigarzneimittel oder als Teilmenge aus Fertigarzneimitteln abzugeben.

Die Forderung nach einer Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich geforderte Maß dürfte dagegen derzeit schwierig im BMG durchzusetzen sein. Um einer Trivialisierung von Arzneimitteln in der Wahrnehmung durch den Patienten vorzubeugen, sei es erforderlich, insbesondere Pick-up-Stellen zu untersagen, so die ABDA.

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